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Ausgabe 04/2018

Kommt nun Bewegung ins Steuerrecht?

NEUERUNGEN. Nach einem Jahr mit der neuen Bundesregierung spüren wir ein wirtschaftsfreundlicheres Klima, viele Absichtserklärungen wurden abgegeben. Welche angekündigten Projekte politisch umgesetzt werden können, wird sich zeigen. Von Klaus Hübner

Unsere Regierung ist mit dem Versprechen angetreten, „den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und zukunftsfit“ zu machen. Eine erste Bilanz nach einem Jahr zeigt, dass Euphorie (noch) nicht angebracht ist; dennoch sehen wir einige Maßnahmen, die standort- und wirtschaftsfreundlicher sind, als es in der Vergangenheit war. Dazu zählen sicher die Arbeitszeitflexibilisierung, die USt-Senkung für den Tourismus, das Doppelbudget, die Sozialversicherungsreform und letztlich auch die neue Aufsichtsreform. Auch in der Steuergesetzgebung wurden einige Projekte angestoßen, die unsere Berufspraxis betreffen: Im Frühjahr wurden erstmals – entsprechend unserer langjährigen Forderung – alle steuerlichen Änderungen in ein Jahressteuergesetz zusammengefasst. Mit Interesse erwarten wir auch die angekündigte Großreform in der Finanzverwaltung, über die wir selbstverständlich informieren werden, sobald nähere Details vorliegen.

Im Frühjahr wurden erstmals alle steuerlichen Änderungen in ein Jahressteuergesetz zusammengefasst.

Megaprojekt EStG 2020

Ein wichtiges Vorhaben, das im kommenden Jahr finalisiert werden soll, ist die Neukodifizierung des EStG. Dazu ist unser Fachsenat für Steuerrecht mit dem BMF und dem Fachbereich in enger Abstimmung, damit die im Regierungsprogramm vorgesehenen Punkte – von der Einheitsbilanz bis hin zur Vereinfachung der Lohnverrechnung – in einen praxisorientierten Gesetzestext gegossen werden. Apropos Vereinfachung der Lohnverrechnung: Das BMF dürfte hier tatsächlich Vereinfachungen umsetzen wollen und hat uns um Mitarbeit ersucht. Wir haben dies zum Anlass genommen und Sie ersucht, uns die zwei bis drei wichtigsten Vereinfachungen aus der Sicht Ihrer Personalverrechner zu schicken. Danke an dieser Stelle für Ihre Unterstützung! 

Umsetzung PLAB

Ebenfalls per 1. Jänner 2020 soll der neue Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB) in Kraft treten. Anstelle mehrerer Gebietskrankenkassen und des Finanzamts wird es dann – wie seit Jahren von uns gefordert – nur noch eine Prüfung aus einer Hand geben. Offen ist noch, ob diese Prüfungen einem einheitlichen Verfahrensrecht unterstellt werden. Dafür werden wir uns jedenfalls einsetzen. In Aussicht gestellt wurde uns auch die Zusammenführung sämtlicher lohnabhängiger Abgaben zu einer einheitlichen Dienstgeberabgabe, was wir auch ausdrücklich begrüßen. Durch die organisatorischen Änderungen soll es künftig nur noch die Bundesabgabenordnung sowie als einzige Rechtsmittelinstanz das Bundesfinanzgericht geben. Es kommt somit auch im neuen Jahr wieder einiges auf uns zu.  

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame und frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Jahr 2019! 

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