Seitenbereiche

Ausgabe 01/2023

Dauerbrenner Quotenregelung

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Vorweg nur ein Satz in eigner Sache – ich freue mich, dass ich Ihnen auf meiner neuen Seite aktuelle Einblicke in das Kammergeschehen und die Themen, die uns gerade bewegen, geben kann. Und da gibt es einiges zu berichten – z.B. zum leidigen Thema Quotenregelung. Viele von uns können es schon nicht mehr hören und ich kann jeden einzelnen verstehen – seit Jahren bürdet man uns enorme Mehrbelastungen auf und lässt uns die Arbeit machen, damit die Förderungen des Bundes – egal ob Fixkostenzuschuss, Verlustersatz, Kurzarbeitshilfen oder neuerdings der Energiekostenzuschuss – auch tatsächlich bei den Unternehmen ankommen. Wir haben uns um keine dieser Aufgaben aktiv beworben, aber wir haben sie erledigt. Vor allem im Interesse unserer Klientinnen und Klienten, aber auch für den Wirtschaftsstandort Österreich und letztlich die Politik, die ohne unsere tatkräftige Mithilfe die wirtschaftlichen Krisen der vergangenen drei Jahre nicht bewältigen hätte können. Wir haben uns nicht beschwert, sondern im Gegenteil unsere Expertise eingebracht, damit die Regelungen sachgerecht, zweckmäßig und administrierbar sind. Leider hat man nicht immer auf uns gehört. Das geht nun seit drei Jahren so. Und auch wenn die Regierung nun die letzten Corona-Maßnahmen aufgehoben hat, die Arbeit ist noch lange nicht erledigt. Jetzt sind wir mit Prüfungen, Rückforderungen und Rechtsstreitigkeiten konfrontiert – abgesehen vom UEKZ, der uns wohl noch einige Zeit beschäftigen wird. Naturgemäß – und das muss wohl jedem klar sein – ist in dieser Zeit ein Teil der ‚normalen‘ Arbeit liegengeblieben. Nicht die laufende Buchhaltung oder Lohnverrechnung – Umsatzsteuer und sonstige Abgaben und Beiträge waren ja ungeachtet der Krise zu entrichten oder zumindest Zahlungserleichterungen zu beantragen und abzuwickeln. Was aber auf der Prioritätenliste zwangsläufig nach unten gerutscht ist, sind die Steuererklärungen, insbesondere bei jenen Fällen, in denen keine Jahresabschlüsse offenzulegen waren. Und deshalb sitzen nun einige von uns auf einem erheblichen Erklärungsrückstand, der sich über drei Jahre aufgestaut hat und daher nicht innerhalb von wenigen Monaten wieder abgebaut werden kann. Die Arbeit ist ja nicht weniger geworden – siehe oben. Seit Monaten predigen wir immer und wieder dieses Lied, sei es im Kontaktkomitee oder auch auf informeller Ebene. Fairerweise muss man sagen, dass wir mit unserem Anliegen auch immer wieder gehört wurden – bis zum 31.12.2022, was die Quote 2020 betrifft. Für 2021 sind wir in durchaus positiven Gesprächen und hoffen, nach unserer nächsten Kontaktkomitee-Sitzung im März 2023 Positives berichten zu können. Wenngleich uns das BMF eine weitere generelle Quotenfristverlängerung für 2020 nicht mehr zugestanden hat, ist doch positiv zu vermerken, dass auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, in begründeten Einzelfällen einen „Abbauplan“ mit dem FAÖ vereinbaren zu können. Auch aus dem FAÖ selbst wurde uns signalisiert, dass Härtefälle abgefedert werden sollen. Die Wahrnehmung einzelner Kolleginnen und Kollegen seit Anfang 2023 ist zwar eine andere – generelle Abweisung von Fristverlängerungsansuchen – aber hoffen wir, dass sich die Sache noch zum Guten wendet – wir bleiben jedenfalls dran! Mit ein Grund für die ablehnende Haltung gegenüber einer weiteren Quotenerstreckung ist unter anderem die derzeitige Gesetzeslage, die eine besondere Behandlung von Steuerberater:innen bzw. deren „vertretenen Fällen“ im Grunde gar nicht vorsieht. Daher ist auch geplant, die Quotenregelung – ein wenig angelehnt an Deutschland – in der BAO zu verankern. Die bisherigen Gespräche zwischen KSW und BMF dazu sind sehr gut verlaufen und wir erwarten in den nächsten Monaten einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf. Wirksam werden soll die neue Regelung ab dem Veranlagungsjahr 2022. Inhaltlich dürfen wir mit einer annähernd vergleichbaren Fristenregelung wie bisher rechnen, allerdings mit einigen Änderungen beim Verfahren. Nachdem die Verhandlungen dazu noch laufen, kann ich derzeit noch keine Details berichten. Natürlich ist einer der noch offenen Punkte, inwieweit für 2022 und 2023 noch (über die anschließende Dauerregelung hinausgehende) Erleichterungen vorgesehen werden können – wie gesagt, in unseren Kanzleien ist die CoronaKrise ja noch lange nicht vorbei…

Mit herzlichen Grüßen Ihr Herbert Houf

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.