ÖGWThema - page 19

bei Schließung derHandelsplattformen,
zumBeispieldurch Insolvenzoderdurch
dasVerbotdesAn-undVerkaufsunddes
Handelsmit Bitcoins in einem Staat. Es
gibt keinen zentralen Betreiber, der in
Anspruchgenommenwerdenkann.
DigitaleGeldbörsenwerdengehackt
Digitale Geldbörsen werden auf Com­
putern, Laptops oder Smartphones
gespeichert und sind damit Angriffen
von Hackern ausgesetzt. Informatio-
nen werden nicht zentral gespeichert,
bei Verlust des Schlüssels für die digita-
le Geldbörse gibt es keine Möglichkeit
mehr, auf diese zuzugreifen. Es gibt kei-
nen Ansprechpartner für Beschwerden,
AnfragenoderHilfeleistungen.
KeinspeziellerRechtsschutz
Nicht genehmigte oder falsche Trans-
aktionen können nicht rückgängig ge-
macht werden. Die künftige Akzeptanz
vonBitcoins alsZahlungsmittel ist nicht
sichergestellt, sie liegt im freienErmessen
des jeweiligen Vertragspartners. Es gibt
keinenAnspruch, der zurAkzeptanzvon
Bitcoins als Zahlungsmittel verpflichtet
oder zum Umtausch von Bitcoins in
realeWährungen berechtigt. Ein dauer-
hafter Bestand von Bitcoins als digitales
Tausch- und Zahlungsmittel ist daher
nicht gewährleistet.
n
Esgibt keineAufsicht
Die notwendige Software unterliegt
keinen gesetzlich vorgeschriebenen IT-
Standards oder Sicherheitsvorschriften.
Das birgt Risiken. Eine Handelsplatt-
form kann jederzeit geschlossen wer-
den, wie es in der Vergangenheit schon
mehrmals der Fall war, wodurch Gut-
haben verschwinden. Es besteht kein
Rechts-, Einlagen- oder Anlegerschutz
Daswichtigste für
dieSelbstständigkeit:
DerGlaubeansichselbst.
Mit demsExistenzgründungspaket unterstützenwir
IhrenoptimalenStart für IhreeigeneKanzlei.
erstebank.at/fb sparkasse.at/fb #glaubandich
Waszählt,
sinddieMenschen.
BilanzKäufer
BilanzVerkäufer
AbgangKryptowährung
ZugangGegenleistungund
Veräußerungserlöszum
gemeinenWert derKryp-
towährung
RealisationKursgewinn/-ver-
lust (abhängigvomAnschaf-
fungskursderKryptowährung)
ZugangKryptowährungundVeräußerungserlös für dieabgehende
WareDienstleistung
AbgangderGegenleistung
RealisationGewinnausVerkaufWarenundDienstleistungen
(abhängigvomBuchwert derGegenleistung)
AbwertungderKryptowährungauf denniedrigerenZeitwert (abhän-
gigvomAusweisderKryptowährung imAnlagevermögenoder
Umlaufvermögen)
Kursgewinn/-verlust ausspäteremTauschderKryptowährung
1...,9,10,11,12,13,14,15,16,17,18 20,21,22,23,24,25,26,27,28,29,...40