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Ausgabe 02/2019

Steuerreform: Bitte warten

STEUERREFORM. Ende April präsentierte die Koalition ihre Steuerreform, das weitere Schicksal ist ungewiss. Ein Teil der ersten Reformetappe wurde in Begutachtung geschickt, für den Großteil gibt es noch keine Gesetzesentwürfe. Die Umsetzung weiterer Reformprojekte ist ebenso offen. Von Klaus Hübner

Mehr als 20 Jahre darf ich dem Berufsstand als KSW- Vorsitzender dienen. Eine neuerliche Wiederwahl möchte ich nicht mehr anstreben. Deshalb haben wir bei der ÖGSW Generalversammlung unseren neuen Spitzenkandidaten gewählt – einstimmig: Herbert Houf

hat sich längst als „natürlicher“ Nachfolger empfohlen. Er arbeitet schon seit 2005 im Kammervorstand, seit 2015 ist er Vizepräsident. Er war von 2013 bis 2015 Wiener Landespräsident. Herbert Houf, selbst erfolgreicher Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ist den meisten als versierter und engagierter Kollege bestens bekannt. Ebenso als eloquenter Vortragender unserer Akademie. Vor allem bringt Kollege Herbert Houf das erforderliche „Standing“ mit, um KSW-Präsident zu sein. Lieber Herbert, unsere Fraktion und ich werden Dich ent- sprechend unterstützen und wünschen Dir viel Erfolg!  

EStG 2020

Es war eines der zentralen Reformversprechen der Regierungsparteien im Wahlkampf: die Entlastung der Arbeitnehmer und -geber durch eine Steuerreform. Lange wurde mit Spannung auf konkrete Maßnahmen gewartet, Ende April hat die Regierung ihre Steuerreform präsentiert, der Ausgang ist nun ungewiss. Dabei ist die präsentierte Reform im vor allem in Hinblick auf die Verbesserung des Wirtschafts-standortes Österreich im internationalen Steuerwettbewerb geglückt. Die stufenweise Senkung der Körperschaftssteuer ist ein gutes Signal, der zukünftige Körperschaftsteuer-Satz von 21 Prozent ab 2023 ist im internationalen Vergleich angemessen. Offen sind auch die Lohnsteuersenkung ab 2021 und das uns in Aussicht gestellte EStG 2020.

Unser Fachsenat für Steuerrecht versucht das BMF für die Vorschläge unseres Berufsstandes zu gewinnen. Zu unseren Forderungen zählen die Einheitsbilanz, die Reduktion der Einkunftsarten oder die Vereinfachung der Besteuerung von Gesellschafter-Geschäftsführern. Mein großer Dank geht an dieser Stelle an unsere Kollegen vom Fachsenat, allen voran an deren Vorsitzende Verena Trenkwalder. Für die Vereinfachung der Personalverrechnung haben wir Ende 2018 um Ihren Input aus der Praxis ersucht. Vielen Dank für die zahlreichen Vorschläge, die wir – entsprechend aufbereitet – an das Finanzministerium weitergegeben haben. Wir bleiben dran!

Kommt das Finanzamt Österreich?

Noch ein weiteres türkis-blaues Prestigeprojekt ist unsicher:  Die Zusammenlegung der 21 Sozialversicherungsträger. Es muss auch hier angenommen werden, dass es unter einer neuen Regierung zu Änderungen kommen kann. Offen ist auch, ob die Zusammenlegung der Finanzämter noch vorm Sommer vom Nationalrat beschlossen werden wird.  

Digitale Selbstprüfung

Es ist auch davon auszugehen, dass die „Standard Audit File Tax“, die digitale Selbstprüfung für KMUs, im Herbst noch nicht vom Nationalrat abgesegnet wird. Das BMF hatte sie im Rahmen der Reform der Bundesabgabenordnung geplant. Wir Steuerberater sollen künftig die Buchhaltung- und Lohnverrechnungsdaten monatlich oder jährlich auf freiwilliger Basis übermitteln können. Bei Auffälligkeiten wird das System automatisiert einen elektronischen Vorbehalt versenden.

Ich bin davon überzeugt, dass diese auch über kurz oder lang kommen wird. Wir müssen akzeptieren, dass die Finanzverwaltung technische Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung nutzt (nicht zuletzt um den Personalabbau auszugleichen). Wir werden daher das Projekt unterstützen, und darauf achten, dass die Interessen des Berufsstandes berücksichtigt werden:

  • eine echte, langfristige Freiwilligkeit für die Nutzung von SAF-T gewährleistet ist
  • anhand der mittels SAF-T übermittelten Daten keine Rasterfahndungen stattfinden, und die Daten nachhaltig ge- löscht werden, und
  • die daraus resultierenden Prüfungen einer Außenprüfung nach BAO völlig gleichgestellt sind, und dass
  • Unternehmen, die SAF-T nicht nutzen, im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes nicht benachteiligt werden  

Fachgutachten: Fluch oder Segen

Bei der Verabschiedung von Fachgutachten im Vorstand ergibt sich immer wieder eine kontroverse Diskussion: Sind die jeweiligen Anleitungen unverzichtbare Unterstützung im beruflichen Alltag und damit hilfreich oder ein Beitrag zur Überregulierung, die für uns Freiberufler langsam unwürdig ist und zur Belastung wird? Zugegeben, die Balance zwischen beiden Positionen zu finden , ist keine leichte Aufgabe. Viele engagierte und ehrenamtlich tätige Kolleginnen und Kollegen geben sich große Mühe, für heikle Bereiche unserer Berufsausübung Struktur und Hilfestellung auszuarbeiten. Empfinden Sie das auch so oder ist es zu viel des Guten? Schreiben Sie mir an office@ksw.or.at 

Erscheinungsdatum:

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