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Ausgabe 04/2022

Kryptowährungen und Energetiker

PRAXIS. Aktuelle Steuertipps. Von Klaus Wiedermann

Kryptowährungen gehören nicht zum Betriebsvermögen eines Unternehmensberaters
Es konnte kein tatsächlicher Einsatz der OneCoins im Betrieb des Unternehmensberaters festgestellt werden. Zudem gehöre die Vermögens- bzw. Anlageberatung nicht zum typischen Berufsbild der Unternehmensberatung, woraus abzuleiten ist, dass die Kryptowährung nicht Teil des (notwendigen) Betriebsvermögens war, sondern der privaten Vermögensanlage diente. Die spekulative Veranlagung in Kryptowährungen weist keinen Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmensberaters auf. BFG 12.7.2022, RV/7103084/2020

Zahlungen an den Reparaturfonds einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Ein Vermieter will seine Dotierungen des Reparaturfonds anstelle der tatsächlichen Reparaturkosten als Werbungskosten abziehen. Laut VwGH ist ein Werbungskostenabzug erst dann zulässig, wenn Erhaltungsmaßnahmen konkret bezahlt werden. VwGH 2.5.2022, Ro 2021/13/0014

Segeljacht ohne Anlage- oder Umlaufvermögenseigenschaft ist kein Betriebsvermögen
Wird ein Wirtschaftsgut für Handelszwecke angeschafft, müssen Nachweise für die Tätigkeit erbracht werden. Ohne eine für Handelsgüter übliche und zielgerichtete Verkaufs- bzw Werbetätigkeit und ohne sonstige betriebliche Nutzung ist von einem rein privaten Interesse auszugehen. Die Segeljacht diene nicht objektiv erkennbar dem unmittelbaren Einsatz im Betrieb und ist kein Betriebsvermögen, sodass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. BFG 28.6.2022, RV/2100829/2012

Verkauf von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
Wird ein Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft veräußert, ist der auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallende Erlös nach einer Verhältnisrechnung aufzuteilen. VwGH 22.6.2022, Ro 2021/13/0029 Ausgaben für Humanenergetiker sind keine außergewöhnliche Belastung Da die traditionelle Medizin keine Linderung brachte, lässt sich der Steuerpflichtige von einem Humanenergetiker mit Gewerbeberechtigung behandeln. Diese Ausgaben sind laut VwGH nicht medizinisch indiziert und daher auch nicht zwangsläufig. Der Humanenergetiker ist nicht zur Ausstellung medizinischer Verordnungen berechtigt. VwGH 30.3.2022, Ro 2020/13/0008

GrESt-Bemessungsgrundlage bei Anwachsung
Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft mit zwei Gesellschaftern und der daraus resultierenden Vermögensübernahme nach § 142 UGB ist die GrESt von der Gegenleistung (d.h. im Ergebnis vom Verkehrswert anstatt vom pauschalen Grundstückswert nach GrWV) zu ermitteln (das UmgrStG war hier nicht anwendbar). BFG 9.5.2022, RV/7101436/2013

Sachgeschenke und Repräsentationsaufwendungen
Die in der Fertigungstechnik tätige GmbH stellt Geschäftsfreunden eine Harley sowie eine KTM kostenlos zur Verfügung. Weiters verteilt sie Sachgeschenke. Dies sind nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen, da damit keine Produkt- oder Leistungsinformation verbunden ist. BFG 22.6.2022, RV/5100711/2017

Veräußerung eines überdimensionierten Hauptwohnsitzes eines Immobilienmaklers
Der Steuerpflichtige ist Immobilienmakler und veräußert auch seinen Hauptwohnsitz. Das BFG hat den Hauptwohnsitz in den gewerblichen Grundstückshandel einbezogen, da eine Wohnfläche von 270 m2 als für ihn überdimensioniert angesehen wurde und eine geringfügig mehr als zweijährige Nutzung als Hauptwohnsitz für die Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung unzureichend ist, wenn die Veräußerung des Hauptwohnsitzes von vornherein geplant war. BFG 13.6.2022, RV/3100248/2008

TIPP

Keine Besteuerung nach § 27 EStG beim Verkauf unterpreisig erworbener Forderungen. Die Veräußerung einer unter Nominale gekauften risikobehafteten Forderung zum Nominale erfüllt laut BFG keinen Tatbestand der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es fehlt an einem erkennbaren Abzinsungsvorgang. Die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung des VwGH bleibt jedoch abzuwarten. BFG 5.7.2022, RV/7100408/2022

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