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Ausgabe 04/2014

BAO und Finanzstrafrecht

Berufsanwärter. Über die neuen Schlüsselqualifikationen für Berufsanwärter. Von Doris Wagner

Der ständige Erwerb von neuem Fachwissen bzw. dieses an die aktuellen Entwicklungen anzupassen, sind für unser berufliches Dasein unumgänglich. Zu Beginn unserer beruflichen Laufbahn ist der Wissenszuwachs am intensivsten. Durch die Kombination von Wissen und Praxiserfahrung erlernen wir, wie steuerliche Problemstellungen effektiv und zielführend gelöst werden. Dabei stellen wir fest, dass es nicht nur auf die materiell-rechtliche Richtigkeit ankommt, sondern die Umsetzung der Problemlösung und somit auch das Verfahrensrecht den „Steuer“-Erfolg bestimmen. Berufsanwärter, die am Beginn ihrer beruflichen Karriere stehen, sind primär auf den Erwerb von Fachwissen zur ESt, USt und KSt fokussiert. Vor allem in der Vorbereitungszeit zu den schriftlichen Fachprüfungen stehen diese Themen sowie das Umgründungsteuerrecht und die Betriebswirtschaftslehre im Vordergrund. Zu häufig wird aber auf die exakte Anwendung der BAO vergessen. Auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen von möglichen ertrags- und umsatzsteuerlichen Fehlentscheidungen werden nicht bedacht. Dabei ist es unerlässlich, sich mit den verfahrensrechtlichen Regelungen im Steuerrecht auseinanderzusetzen. Die BAO ist die Basis für die weiteren fachspezifischen Kenntnisse im Abgabenrecht, bei den Verkehrssteuern und im UmgrStR. Daher ist es umso wichtiger, diese von Beginn an mitzulernen. Zum Bespiel zählt die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen zu den täglichen Aufgaben unseres beruflichen Alltags. Die folgenden Fragestellungen sollten daher kein Problem darstellen:

 

  • Wann muss der Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgeben? Bis wann ist die Abgabe einer Steuererklärung fristgerecht?
  • Was sind die Bestandteile eines Bescheides und wie ist der Bescheid zu prüfen?
  • Wie verfasst man eine Beschwerde?
  • Was sind die Konsequenzen, wenn Steuererklärungen nicht abgegeben werden bzw. wenn hohe Nachzahlungen auf den Steuerpflichtigen zukommen?
  • Wann fällt eine Finanzstrafe an? Wann ist eine Selbstanzeige ratsam und wie formuliert man sie richtig?

 

All diese Fragestellungen, mit welchen bereits sehr viele Berufsanwärter in ihrem beruflichen Alltag konfrontiert sind, lassen sich mit Hilfe der BAO sowie dem FinStG beantworten. Betrachtet man weiters die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Finanzverwaltung und deren härtere Gangart gegenüber den Steuerpflichtigen, so ist es umso mehr von Bedeutung, auch im Verfahrensrecht keine Fehler zu machen bzw. die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen sowie der Abgabenbehörde entsprechend den Regelungen der BAO genau zu kennen. Berufsanwärter, die von Beginn an zum materiell-rechtlichen Fachwissen auch die verfahrensrechtlichen Kenntnisse der BAO erwerben, werden in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld umfassend und souverän die steuerlichen Probleme ihrer Klienten bewältigen können. Kenntnisse der BAO und des FinStG sind daher wie Schlüsselqualifikationen zu sehen, da sie Wegweiser bei der steuerlichen Problemlösung und deren Folgen sind.

 

Mein Praxistipp für Berufsanwärter

Ich empfehle von Beginn der Berufsanwärterzeit an, sich auch mit den Fragestellungen zum richtigen Umgang mit dem Verfahrensrecht sowie mit möglichen finanzstrafrechtlichen Folgen auseinanderzusetzen. Hierbei bieten die Akademie der Wirtschaftstreuhänder sowie die ÖGSW zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen an, die angepasst an die unterschiedlichen Vorkenntnisse der Teilnehmer sind. Es ist in unserem Beruf nicht nur wichtig, das steueroptimale und -richtige Endresultat zu kennen, sondern es kommt auch auf den Weg an, um dieses Resultat zu erreichen.

Erscheinungsdatum:

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