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Ausgabe 04/2013

Qualitätsprüfung für Prüfungsbetriebe

WIRTSCHAFTSPRÜFER. Eine Arbeitsgruppe des Berufsgruppenausschusses der Wirtschaftsprüfer befasst sich mit Verbesserungsvorschlägen. Von Herbert Houf

Seit im Jahr 2005 mit dem A-QSG infolge der Umsetzung
EU-rechtlicher Vorgaben (Abschlussprüfer-Richtlinie, APRL)
in Österreich eine verpflichtende Qualitätsprüfung für
Abschlussprüfer eingeführt wurde, ist die Diskussion darüber
nicht mehr zur Ruhe gekommen. Auch wenn derzeit das System
eine „Verschnaufpause“ einlegt (die größte Zahl an Qualitätsprüfungen
steht auf Grund des sechsjährigen Turnus wieder
2016 ins Haus), werden vor allem von kleinen und mittleren
Prüfungsbetrieben die Anforderungen als überbordend empfunden.
Es wurde daher eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die – aufgeteilt
in mehrere Themenkreise – untersucht, welche Möglichkeiten
zur Änderung des derzeitigen Ist-Zustands im Rahmen
der europarechtlichen Vorgaben offenstehen. Dabei wurden
die folgenden Regelungsbereiche identifiziert, bei denen unterschiedliche
Adressaten anzusprechen wären:

  • gesetzliche Pflichtprüfungen in Österreich (Gesetzgeber)
  • vom A-QSG erfasste Prüfungen in Österreich (Gesetzgeber)
  • nationale und internationale Qualitätssicherungsstandards (IFAC, KWT, IWP)
  • nationale und internationale Prüfungsstandards (IFAC,KWT, IWP)
  • Durchführung der Qualitätsprüfung, Tätigkeit der Qualitätsprüfer(AeQ, QKB)
  • Behördenverfahren vor dem AeQ (AeQ, QKB)

Pflichtprüfungen und Pflicht zur Qualitätsprüfung
Wenig sinnvoll erscheinen Überlegungen, die Zahl der gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichtprüfungen in Österreich zu reduzieren,
da dies auf Grund des damit verbundenen Schrumpfens
des Prüfungsmarkts für alle Marktteilnehmer, unabhängig davon,
ob groß oder klein, Nachteile bringen würde. Auch die
Differenzierung in gesetzliche Vollprüfungsfälle und solche, die
nur einer eingeschränkten Prüfung zu unterziehen sind, kann
nicht als Lösung dienen. Prüfer, die – allenfalls unter erleichterten
Bedingungen – nur die Berechtigung zur Durchführung
eingeschränkter Prüfungen erlangen, würden zwangsläufig gegenüber
den „Vollprüfern“ abgewertet, ohne dass ihnen das untere
Marktsegment deswegen vorbehalten bliebe.
Sehr wohl ist jedoch festzustellen, dass der gesetzlich normierte
Anwendungsbereich des A-QSG über die AP-RL iVm
der 4. und 7. RL, nunmehr ersetzt durch die Bilanzrichtlinie
(B-RL), hinausgeht. Dies betrifft vor allem Prüfungen, die keine
Prüfungen von Jahres- oder Konzernabschlüssen sind (also
Gründungs-, Spaltungs-, Verschmelzungs- und ähnliche Prüfungen),
sowie Prüfungen von Jahres- oder Konzernabschlüssen
von Einheiten, die keine Kapitalgesellschaften und keine Personengesellschaften
des Handels- bzw. Unternehmensrechts sind.
Hier besteht also für den nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit,
Änderungen vorzunehmen, ohne gegen Gemeinschaftsrecht
zu verstoßen.

Prüfungs- und Qualitätssicherungsstandards
Die in Österreich geltenden Prüfungs- und Qualitätssicherungsstandards
sind bereits jetzt, vor einer möglicherweise
freiwilligen oder im Wege der Aufnahme in
Gemeinschaftsrecht auch gesetzlich zwingenden
Übernahme der ISA als Berufsausübungsstandards,
weitgehend im Einklang mit internationalen
Vorgaben. Diese sehen sowohl für die Prüfungsdurchführung
als auch für die Einrichtung
und Dokumentation eines Qualitätssicherungssystems
eine sogenannte „skalierbare“ Anwendung
vor. Im Ergebnis bedeutet das, dass
sich für die Durchführung von Prüfungen
bei KMU geringere Prüfungsanforderungen
ergeben als
bei Großunternehmen oder Unternehmen
von öffentlichem Interesse.
Gleichermaßen sind die Anforderungen
an das QS-System einer kleineren Kanzlei geringer als jene an
große Prüfungsgesellschaften. Handlungsbedarf besteht daher
weniger in Richtung Änderung dieser Standards als vielmehr
in Richtung ihrer sachgerechten, angemessenen Anwendung
durch die Prüfungsbetriebe und einer ebensolchen durch die
Qualitätsprüfer bei der Durchführung der Qualitätsprüfung.

Durchführung der Qualitätsprüfung und des
Behördenverfahrens
Zu diesem Themenbereich haben sich bislang die meisten
Kritikpunkte ergeben. Diese reichen von der Auswahl der
Qualitätsprüfer, deren Honorierung über die Detailliertheit
der Prüfung und der zu treffenden Feststellungen bis zur Berichterstattung.
Andererseits werden gewisse Vorschriften und
Gepflogenheiten des Behördenverfahrens als unverhältnismäßig
belastend kritisiert. Ein erster Katalog von Vorschlägen soll in
Kürze in einer weiteren Arbeitsgruppensitzung diskutiert werden.
Zusätzliche Anregungen sind gerne willkommen.

Handlungsbedarf
besteht
weniger in
Richtung Änderung
dieser
Standards als
vielmehr in
Richtung ihrer
sachgerechten,
angemessenen
Anwendung
durch die
Prüfungsbetriebe.

Zum Autor


Mag. Herbert
Houf ist stv.
Berufsgruppenobmann
der
Wirtschaftsprüfer
herbert.houf@
houf.at

Erscheinungsdatum:

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