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Ausgabe 03/2017

Was lange währt, wird endlich gut

Berufsrecht. Das WTBG 2017 bringt uns eine Reihe an neuen Befugnissen, eine Neuordnung der Berufsgruppen sowie die Bezeichnung „Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“.

Mit der Veröffentlichung des WTBG im Bundesgesetzblatt ist unser neues Berufsrecht in Kraft getreten. Damit findet das Bemühen, unser Berufsrecht zu modernisieren, nach über drei Jahren endlich ein positives Ende. Der Gesetzwerdungsprozess verlangte Geduld, Nervenstärke und Durchsetzungskraft. Unser damaliger Aufsichtsminister, Reinhold Mitterlehner, hat uns seine Unterstützung zugesagt, doch mit seinem überraschenden politischen Abschied schien erneut ungewiss, ob das WTBG in der letzten Legislaturperiode durchgeht. Dazu kam der massive öffentliche Widerstand der Rechtsanwälte und Notare. Dennoch, wir haben unsere Forderungen in zahlreichen Gesprächen mit Beamten und politischen Entscheidungsträgern dargelegt und nach zwei Abänderungsanträgen wurde unser neues Berufsgesetz am 29. Juni im Plenum des Nationalrats beschlossen. Wir können mit unserem Verhandlungserfolg zufrieden sein und ich bedanke mich bei allen Mitstreitern für ihr Engagement.

Neue Befugnisse für StB und WP

Klarstellung des Vertretungsrechts gegenüber der Finanzpolizei Es ist nun klargestellt, dass StB auch „bei allen Amtshandlungen, die von Organen der Abgabenbehörden im Rahmen der ihnen übertragenen finanzpolizeilichen Aufgaben und Befugnisse (§ 12 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010) gesetzt werden“, vertreten dürfen. Befugnis zur Vertragserrichtung betreffend Arbeitsverhältnisse StB und WP sind künftig zur „Errichtung einfacher und standardisierter, formularmäßig gestalteter Verträge betreffend Arbeitsverhältnisse jeglicher Art“ befugt. Dies ermöglicht eine durchgehende Beratung im Bereich der Personalverrechnung. Vertretungsrecht in Verwaltungsstrafverfahren bei der „Verletzung arbeits- und sozialrechtlicher Verpflichtungen“ Damit wird bei Verwaltungsstrafverfahren aufgrund finanzpolizeilicher Einsätze (LSDG, AuslBG, KV, ASVG) erstmals eine durchgängige Betreuung von Klienten möglich. Vertretungsrecht in Sozialversicherungsangelegenheiten StB und WP sind berechtigt, in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten vor dem VwGH zu vertreten. Dieses neue Vertretungsrecht betrifft eine unserer Kerntätigkeiten. Vertretungsrecht gegenüber den Firmenbuchgerichten bezüglich der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen StB und WP dürfen nun Rückfragen des Firmenbuchgerichts bzgl. Jahresabschlüsse und Adressänderungen direkt für ihre Mandanten erledigen.

Der Gesetzwerdungsprozess verlangte Geduld, Nervenstärke und Durchsetzungskraft ... Wir können mit unserem Verhandlungserfolg zufrieden sein

Neuordnung der Berufsgruppen und Fachprüfungen

Ein weiterer wichtiger Bereich im WTBG betrifft die Möglichkeit des Erwerbs der WP-Befugnis, ohne zuvor oder gleichzeitig die StB-Fachprüfung ablegen zu müssen. Mit der Neuordnung der Berufsgruppen geht auch eine Neugestaltung der Fachprüfungen mit tiefgreifenden Änderungen einher. Die wesentlichen Neuerungen kurz zusammengefasst: Prüfungsantritt Mit dem WTBG 2017 ist eine Zulassung zur Fachprüfung schon nach 18 Monaten Berufsanwärterpraxis möglich (ohne Anrechnungszeiten). Für die Bestellung ist wie bisher eine dreijährige Berufsanwärter-Praxiszeit erforderlich. Einheitliches Prüfungsverfahren Sämtliche Teile der Fachprüfungen sind in einem einheitlichen Verfahren zusammengefasst. Den Kandidaten steht es frei, die schriftlichen Klausuren in beliebiger Reihenfolge zu absolvieren. Für beide Befugnisse sind die Klausuren BWL, Rechnungslegung und Rechtslehre abzulegen. Für den Erwerb der StB-Befugnis ist weiters die Klausur Abgabenrecht erforderlich, für den Erwerb der WP-Befugnis die Klausur Abschlussprüfung. Diese beiden Klausuren werden aus je zwei Partialen zu je drei Stunden Ausarbeitungszeit bestehen und können separat absolviert werden. Durchlässigkeit Nunmehr kann zuerst auch nur die WP-Prüfung ohne StBTeile (oder auch umgekehrt) absolviert werden. Wer die zweite Befugnis später erwerben möchte, muss lediglich die dafür fehlenden Teile der Fachprüfung absolvieren – d.h. entweder Abgabenrecht oder Abschlussprüfung sowie jene mündlichen Prüfungsteile, die für die angestrebte Befugnis erforderlich sind. Prüfungstermine Die jeweiligen Termine und Prüfungsorte sind von der KWT spätestens bis 30.6. für das Folgejahr festzulegen und auf der KWT-Website zu veröffentlichen. Die WP-Prüfungsteile finden nicht mehr nur in Wien statt. Die Kandidaten müssen bei der Bekanntgabe des Prüfungsantrittes auch gewünschten Prüfungsort und Termin bekannt geben. 

Erscheinungsdatum:

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