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Ausgabe 02/2016

Mit großen Schritten in die digitale Zukunft

Klaus Hübner über einen zeitgemäßen Workflow, die Neuordnung der Abschlussprüferaufsicht und unsere erfolgreiche Gründerinitiative.

Die Umstellung auf einen digitalen Workflow in WT-Kanzleien bietet ein Potenzial zur Rationalisierung und Ertragssteigerung. Die KWT hat im Vorjahr eine Case Study eingerichtet, auf Basis dieser Ergebnisse wird ab Herbst aufgrund des großen Interesses eine zweite Case Study durchgeführt. Zwei weitere aktuelle Themen für unseren Berufsstand: Die Neuordnung der Abschlussprüferaufsicht sowie die Fortsetzung unserer erfolgreichen Gründerinitiative. Um die Ertragskraft unserer Kanzleien beizubehalten oder zu steigern, fragen wir immer, ob wir besser, schneller und effizienter arbeiten können. Die Digitalisierung des internen Workflows in der Steuerberatungskanzlei birgt Potenzial und die Umstellung der Kanzleiabläufe auf einen digitalisierten Workflow wird für viele Kanzleien ein wichtiger Schritt sein. Wir haben uns daher dieses Themas angenommen und im Vorjahr eine Case Study gestartet, um aufzuzeigen, welche Vorteile eine Umstellung bringt und wie sie erfolgreich verlaufen kann. Das Projekt ist – unter Bedachtnahme auf eine bestmögliche Streuung hinsichtlich Kanzleigröße und Regionalität – mit 18 teilnehmenden Kanzleien gestartet. 17 Kanzleien konnten ihr monatliches Reporting erfüllen, eine Kanzlei ist ausgeschieden. Die Resonanz auf die Case Study ist sehr positiv, alle Kanzleien haben aktiv mitgearbeitet. Wir haben uns auch dafür entschieden, den Prozess wissenschaftlich zu begleiten, die Ergebnisse von Professor Christian Stary, Vorstand des Instituts für Wirtschaftsinformatik und Communications Engineering an der Johannes Kepler Universität in Linz, erwarten wir in den kommenden Wochen. In der Case Study ist eine breite Palette von Umstellungsprozessen abgedeckt. So können möglichst viele Kolleginnen und Kollegen von den Ergebnissen, die wir selbstverständlich allen Mitgliedern zur Verfügung stellen werden, profitieren. Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei Martin Bernadini, Vorsitzender des KWT-Zukunftsausschusses, für den engagierten Projektvorsitz bedanken. Mein Dank gilt auch dem zuständigen Vizepräsident Thomas Kölblinger.

Fortsetzung folgt

Da das Interesse aus unserem Berufsstand an der Teilnahme an diesem Projekt weit höher war als die Zahl der Kanzleien, die in die Case Study aufgenommen werden konnten, starten wir nun eine Case Study II. Dadurch kann eine höhere Validität der Ergebnisse und ein höherer Repräsentationsgrad erzielt werden. Die Case Study II entspricht dem gleichen Konzept, wobei auf den Ergebnissen der ersten Studie aufgebaut wird. Um eine Gruppendynamik aufrechterhalten zu können, muss die Teilnahme auf max. 25 Kanzleien beschränkt werden. Die Ausschreibung für das neue Projekt erfolgt im Juni 2016, die Case Study II wird von September 2016 bis Mai 2017 laufen. Unsere WT-Akademie wird ebenfalls eingebunden werden, damit sie für die anschließende österreichweite Ausrollung ein entsprechendes Seminarkonzept erstellen kann.

Die KWT bietet Neugründungen seit 2014 ein spezielles „Zuckerl“ an, einen 200-Euro-Gutschein für den ersten Jahresabschluss. Diese Aktion wird auch 2016 fortgesetzt.

Erfolgreiche Gründerinitiative

Im Vorjahr haben knapp 30.000 Neugründer den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Beim Gründen eines Unternehmens gibt es viele unterschiedliche Aspekte zu beachten. Websites und Broschüren bieten zwar wichtige Erstinformationen, können aber eine individuelle Beratung durch einen Profi nicht ersetzen. Alleine bei Businessplan, Finanzierung, Steuern und Sozialversicherung sind die Beratung und Unterstützung durch einen Steuerberater unerlässlich. Die KWT bietet Neugründern seit 2014 ein spezielles „Zuckerl“ an – einen 200-Euro-Gutschein für den ersten Jahresabschluss. Dieses Service wird sehr gut angenommen, darum hat die KWT beschlossen, die Aktion auch im Jahr 2016 fortzusetzen – begleitet von einem umfangreichen Informationsschwerpunkt mit Inseraten und Info-Beilagen in regionalen und überregionalen Medien.

Neue Abschlussprüfer-Aufsicht

Der Nationalrat hat am 28. April das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) verabschiedet, mit dem EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt wurden. Die Sorge, dass durch Übererfüllung dieser Vorgaben die Wirtschaftsprüfer und die geprüften Unternehmen unnötige Belastungen auferlegt bekommen, hat sich weitgehend nicht erfüllt. Insgesamt kann ein positives Resümee gezogen werden, wobei naturgemäß einige Punkte nicht zur Zufriedenheit gelöst werden konnten. Dies betrifft vor allem die Finanzierung der neuen Behörde, die zu einem großen Teil durch den Berufsstand erfolgen muss. Der Bund hat einen aus unserer Sicht zu geringen Anteil dafür übernommen. Immerhin konnte erreicht werden, dass über diesen Punkt im Herbst noch einmal verhandelt wird, was auch in einer entsprechenden Entschließung des Parlaments festgehalten ist. Mein Dank für die erfolgreichen Verhandlungen gebührt unserem Vorsitzenden des BG-Ausschusses Aslan Milla und Vizepräsident Herbert Houf.  

Erscheinungsdatum:

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