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Ausgabe 01/2016

Interdisziplinäre Gesellschaften: ja, aber …

Die KWT sieht die jüngsten politischen Vorstöße zur Realisierung Interdisziplinärer Gesellschaften zwischen den freien Berufen und dem Gewerbe nach wie vor skeptisch. Unter den freien Berufen sollte hingegen jede Form der Partnerschaft möglich sein. Von Klaus Hübner

Wirtschaftsminister Mitterlehner und WKÖ-Präsident Leitl haben Ende Jänner in einer Pressekonferenz angekündigt, dass sie „die Schranken für Interdisziplinäre Gesellschaften zwischen freien Berufen und Gewerbetreibenden beseitigen werden, damit in Zukunft fachübergreifende Gründungen möglich sind“. Die Idee der Interdisziplinären Gesellschaften mit dem Gewerbe ist nicht neu, sie wurde vor Jahrzehnten diskutiert und schließ- lich auch in das Regierungsprogramm sowie in den „Reformdialog Verwaltungsvereinfachung“ aufgenommen. Wir haben immer wieder betont, dass unter den freien Berufen jede Form von Partnerschaften möglich sein sollte. In Deutschland dürfen Wirtschaftstreuhänder schon lange mit Rechtsanwälten eine gemeinsame Gesellschaft gründen. Anfang Februar 2016 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich Anwälte nun auch mit Ärzten und Apothekern in einer gemeinsamen Sozietät zusammenschließen dürfen. Wir würden uns wünschen, dass wir uns auch in Österreich mit Anwälten in einer Gesellschaft zusammenschließen könnten, und unser Berufsrecht steht dem auch nicht entgegen. Es liegt an der Rechtsanwaltskammer, „Ja“ zu sagen. Interdisziplinäre Gesellschaften mit dem Gewerbe lehnen wir gemeinsam mit unseren Kollegen der „Freien Berufe Österreich“ ab. Eine interdisziplinäre Vergesellschaftung mit dem Gewerbe ist für unsere Berufsgruppen mit Verschwiegenheitsverpflichtung und hohen Zugangsvoraussetzungen undenkbar. Außerdem: Alles was die WKÖ und die Politik fordern, ist durch interdisziplinäre Kooperation zu erreichen.

Kooperation freier Berufe

Eine Kooperation unterschiedlicher freier Berufe oder einer oder mehrerer Berufe mit passenden Gewerbetreibenden lässt sich heute schon entweder von Fall zu Fall oder nachhaltig vereinbaren. Interdisziplinäre Kooperationen sind bereits weit verbreitet und erfolgreich, beispielsweise bei internationalen Projekten von Architekturbüros: Alle Beteiligten agieren aufeinander abgestimmt, bieten den Klienten daher gut eingespielte Betreuung und können flexibel reagieren. Das Zusammengehen in eine Gesellschaft widerspricht dieser Flexibilität, problematisch sind hier vor allem die Verschwiegenheitspflicht und die Unabhängigkeit. Wir geben diese Grundrechte zugunsten Interdisziplinärer Gesellschaften mit dem Gewerbe nicht auf. Diese Grundwerte machen das Wesen des freien Berufs aus.

Alles spricht für eine inter- disziplinäre Kooperation,   aber braucht man wirklich eine Interdisziplinäre   Gesellschaft, um zusammenarbeiten zu können?

Umsetzung politisch gewünscht

Die Reformnotwendigkeit in unserem Land steht außer Streit. Die Regierung scheint auch entschlossen, erste Schritte zu setzen und Erfolge vorzuweisen. Die Interdisziplinären Gesellschaften sollen nun unter dem Deckmantel „Bürokratieabbau und Wirtschaften erleichtern“ offenbar kurzfristig, und insbesondere ohne die betroffenen Berufsgruppen im Vorfeld mit einzubeziehen, umgesetzt werden. Nicht immer heiligt der Zweck die Mittel. Interdisziplinäre Gesellschaften sind für Reformüberlegungen nicht wirklich maßgeblich. Wir werden unsere Einwände weiterhin entsprechend kommunizieren und wir geben die Hoffnung nicht auf, dass die Politik diese Idee wieder fallen lässt. Denn Interdisziplinäre Gesellschaften zwischen freien Berufen und dem Gewerbe schaffen in Wirklichkeit nämlich mehr bürokratischen Aufwand anstatt einer notwendigen Entlastung.

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