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Ausgabe 01/2022

Kurzarbeit & Co.

PANDEMIE. Die regelmäßigen Änderungen der Gesetzeslagen sind auch eine immense Herausforderung für Berufsanwärter und Berufsanwärterinnen. Von Klaus Gaedke

Unser Berufsstand der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer durchlebt herausfordernde Zeiten, so sind wir mit der Covid-19-Pandemie mit neuen, bisher nicht gewohnten Beratungsfeldern konfrontiert. Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, Verlustersatz, Investitionsprämie und die Abwicklung von Förderungen für unsere Kundschaft stehen seit nunmehr fast zwei Jahren auf der Tagesordnung unserer KanzleimitarbeiterInnen. Ergänzt wird das Ganze dann auch noch mit kaum administrierbaren und erfüllbaren Erledigungsfristen dieser neuen Beratungsfelder. So sind diese zusätzlichen komplexen Aufgabenstellungen für versierte Berufskollegenschaft und Kanzleimitarbeiter und -mitarbeiterinnen nicht immer leicht bewältigbar. Auch BerufsanwärterInnen, die ihre Laufbahn kurz vor oder während der Covid-19-Pandemie begonnen haben, sind betroffen. Viele BerufsanwärterInnen mussten ihre ersten Berufsmonate im (teilweisen) Home-Office verbringen, was den enorm wichtigen Austausch mit KanzleikollegInnen auf ein Minimum reduzierte. Zwar konnten die meisten Steuerberatungskanzleien den Umstieg auf Online- oder Hybridmeetings gut vollziehen, aber der persönliche Austausch mit Kollegen oder Kolleginnen kann dadurch nicht ersetzt werden. Daher gilt den jungen BerufsanwärterInnen ein besonderer Dank für ihre Ausdauer und ihr Durchhaltevermögen in dieser Zeit.

Flexibles Agieren
Waren wir bereits vor der Pandemie durch Änderungen der Gesetzeslage, neue Verordnungen oder Richtlinien gewohnt, in unseren Kanzleien flexibel zu agieren, haben uns die vergangenen beiden Jahre deutlich gemacht, was außerhalb unseres bekannten Rahmens auf den Kanzleialltag zukommen kann. Neben der fachlichen Auseinandersetzung mit nicht alltäglichen Themen wie NotmaßnahmenV, Richtlinien zum Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus und Verlustersatz wird analytisches und vernetztes Denken mehr denn je von Berufsanwärtern und -anwärterinnen gefordert. So reicht es nicht, einzelne Covid-Unterstützungsmaßnahmen isoliert zu kennen, sondern müssen diese kombiniert angewendet werden können, um Kunden die bestmögliche Beratung bieten zu können. Zukünftig wird der Einsatz von neuen Medien wie Online-Meetings mit Kunden, Online-Fortbildungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Kanzleien weiter Bestand in unserem Kanzlei-Alltag haben, unabhängig von Covid-19. Neben dem Beherrschen von Kommunikationstools wie Zoom, MS-Teams etc. wird auch die Anwendung und Nutzung einer Vielzahl von Online-Kunden-Buchhaltungssystemen wie Sevdesk, Bookamat etc. notwendig sein. Hierbei sollten unsere Kanzleien den Fokus insbesondere auf Digitalisierungs- und Automatisierungsmöglichkeiten richten und auch in die Ausbildung der Berufsanwärter einfließen lassen. Der effiziente Prozess bei unseren KundInnen steht hierbei im Vordergrund. Idealerweise passen wir uns mit Schnittstellenanbindungen an unsere KundInnen an und nicht umgekehrt.

Stetiger Wandel
Wie auch unser Berufsstand einem stetigen Wandel unterliegt, haben die letzten beiden Jahre ganz deutlich gezeigt, welche zusätzlichen Aufgaben auf zukünftige Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer zukommen. Im Fokus eines jeden Berufsanwärters und einer jeden Berufsanwärterin steht neben der täglichen fachlichen Arbeit in unseren Kanzleien auch die ehestmögliche Absolvierung der Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfer-Prüfung. Seit der WTBG-Novelle 2017 besteht die StB- bzw. WP-Prüfung aus vier schriftlichen Teilprüfungen und einer mündlichen Prüfung, die dem Prüfungskandidaten einerseits eine fundierte Fachausbildung abverlangt und ihn andererseits auch vor eine herausfordernde Prüfungsvorbereitungsphase stellt. Auch wenn der Wunsch der Prüfungskandidaten nach einer raschen Absolvierung der Berufsprüfung verständlich ist, sollten sich die jungen BerufskollegInnen ausreichend Zeit für ihre Ausbildung nehmen und möglichst viel Praxiserfahrung im Kanzleialltag bis zur Prüfung sammeln.

Erscheinungsdatum:

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