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Ausgabe 02/2018

Übertragungen von Pensionsrückstellungen in die Pensionskasse

PENSION. Ein anhaltend niedriges Zinsniveau und damit verbundene Pensionsrückstellungen auf Rekordniveau bewirken erhöhte Nachfrage nach Übertragungen. Von Mag. Rudolf Simader

Während die überwiegende Anzahl an Unternehmen, die Pensionszusagen neu im Betrieb einführen, eine Finanzierung über ein Pensionskassen- Modell wählen, gibt es nach wie vor zahlreiche Firmen, die schon seit Jahrzehnten Firmenpensionen für ihre Bediensteten in Form von direkten Pensionszusagen mittels Einzelzusage oder durch eine Betriebsvereinbarung vorsehen. Für diese Pensionszusagen werden Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet.

Warum ist gerade JETZT ein optimaler Zeitpunkt für eine Auslagerung von Pensionsrückstellungen?

Gerade das seit mehreren Jahren rückläufige und nunmehr auf einem niedrigen Niveau verharrende Zinsniveau wirkt sich massiv auf Personalrückstellungen aus. Da die Zinssätze zur Diskontierung − also Abzinsung − zukünftiger Verpflichtungen verwendet werden, gilt allgemein die Faustregel „niedriger Zinssatz = hohe Rückstellung“. Seit einer AFRAC-Stellungnahme 2016 kann bei der Bewertung von Personalrückstellungen zwischen einem aktuellen Marktzinssatz und einer Durchschnittsmethode (max. 10-Jahresdurchschnitt) gewählt werden. Somit bilanzieren Unternehmen, die den aktuellen Marktzinssatz gewählt haben, ihre Verpflichtungen bereits mit den niedrigen Zinssätzen, während sich andere Unternehmen, die die Durchschnittsmethode als Ansatz gewählt haben, erst jetzt auf dem Pfad der sinkenden Zinssätze und damit steigenden Verpflichtungen befinden. Da bei letzterer Vorgehensweise jedes Mal bei der Durchschnittsbildung ältere (und somit höhere) Zinssätze herausfallen und durch aktuelle, niedrige Zinssätze ersetzt werden, wird diese Entwicklung jedenfalls noch einige Zeit andauern. Somit sind die dotierten Rückstellungen entweder bereits historisch hoch oder werden in den kommenden Jahren noch sukzessive teurer. Diese Entwicklung hat insbesondere in den letzten beiden Jahren zahlreiche Unternehmen dazu bewogen, Überlegungen bezüglich einer Auslagerung dieser teilweise doch massiven Bilanzpositionen zu intensivieren und Übertragungen der bestehenden Firmenpensionspläne durchzuführen. Damit können Bilanzen entlastet, betriebliche Kennzahlen verbessert und auf ein steueroptimiertes Modell umgestellt werden. Denn neben der aktuellen Zinssituation und der damit verbundenen Rückstellungshöhe gibt es zahlreiche weitere klassische Motive für Auslagerungen von Pensionsrückstellungen:

  • Steueroptimierung: Pensionskassenbeiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar, sogenannte „Deckungslücken“ können auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden.
  • Kostenklarheit: Der Finanzierungsbedarf kann exakt kalkuliert werden.
  • Liquiditätsoptimierung: Das konkrete Übertragungsmodell kann flexibel auf die individuelle Liquiditätssituation und -planung jedes Unternehmens angepasst werden.
  • Periodengerechte Finanzierung: Es erfolgt eine Ausfinanzierung der Pensionszusage bis Pensionsantritt.
  • Vermeidung eines Generationenvertrages im Unternehmen
  • Auslagerung betriebsfremder Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit)
  • Wegfall des administrativen Aufwandes nach Pensionsantritt: Die Pensionsauszahlungen erfolgen durch die Pensionskasse.
  • Sicherheit der Zusatzpension: Die durch die Pensionskasse ausbezahlte Pension ist unabhängig vom weiteren Unternehmensschicksal.

Somit stellt eine Übertragung nicht nur im Hinblick auf das aktuelle Zinsniveau eine interessante Option einer Modernisierung bestehender Pensionssysteme dar.

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