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Ausgabe 04/2016

Unsere Chancen

Klaus Hübner über Befugnisfragen und Zukunftsfragen

Im Oktober wurde zum fünften Mal vom Linzer Spectra- Institut das Image unseres Berufsstandes bei insgesamt 500 Unternehmern erhoben – mit neuerlich sehr erfreulichen Ergebnissen. Das Image der Steuerberater konnte sich auf einem ohnehin hohen Niveau – unter Berücksichtigung der statistischen Schwankungsbreite – halten: 82% der befragten Unternehmen sind mit der Beratungsqualität ihres Steuerberaters sehr zufrieden/zufrieden. Beim Image der Wirtschaftsprüfer existiert ein Delta zwischen dem allgemeinen Image (dieses hat sich stark verbessert) und dem Image der Nutzer der Leistungen der Wirtschaftsprüfer. Hier gilt es noch die Ergebnisse zu analysieren. Wir können stolz sein, dass unsere Kunden so nachhaltig mit uns zufrieden sind. Dieser Erfolg beruht auf Ihrer Arbeit und der Ihrer Mitarbeiter, wofür ich Ihnen herzlich danken möchte.

KWT-Wahrnehmungsbericht zeigt Mängel und Verbesserungspotenziale bei der Steuergesetzgebung und -vollziehung auf

Die KWT legt einen zweiten Wahrnehmungsbericht zur Steuergesetzgebung und Steueradministration in Österreich auf. Mit diesem Bericht, der den Zeitraum Anfang 2014 bis Mitte 2016 umfasst, möchten wir Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Steuergesetzgebung und Steueradministration aufzeigen. Ich möchte mich bei den zahlreichen Kolleginnen und Kollegen und bei allen Vertretern anderer Berufsstände und Behörden bedanken, die mit ihren Beobachtungen zum Entstehen dieses Wahrnehmungsberichts beigetragen haben.

Praxisfeindliche, komplizierte Steuergesetzgebung und immer knapper werdende Begutachtungsfristen

Wir klagen seit Jahren über die steigende Komplexität und komplizierte Steuergesetzgebung. Mit unserem Wahrnehmungsbericht können wir mit zahlreichen Beispielen die überschießende und praxisfremde Gesetzgebung wie etwa die komplizierten Regelungen zur Registrierkassenpflicht oder die zu knapp vor Inkrafttreten veröffentlichte Verordnungen/Erlässe zu Gesetzen belegen.
Darüber hinaus stellen wir mit einem gewissen Ärgernis fest, dass unverändert die großen, politisch heiklen und komplexen Gesetzespakete oft mit unverhältnismäßig kurzen Fristen in Begutachtung geschickt werden. Als Beispiel sei das Steuerreformgesetz 2015/16 mit 12 (!) Arbeitstagen Begutachtungsfrist erwähnt. Wir werden weiter darauf pochen, für künftige Gesetzesvorhaben einen ausreichenden Zeitrahmen vorzusehen, der einen umfassenden Begutachtungsprozess ermöglicht.

Steueradministration erschwert Unternehmeralltag

In Bezug auf die Steueradministration entnehmen wir aus den Berichten des Berufsstandes, dass sich – im Vergleich zum ersten Wahrnehmungsbericht – erfreulicherweise die Qualität und Effizienz der Arbeitsweise der Finanzämter überwiegend verbessert hat und dass Finanzbeamte grundsätzlich bemüht sind, die Abläufe zu vereinfachen. Weiters berichten Mitglieder, dass in der Finanzverwaltung zunehmend Personalmangel bemerkbar sei. Die unzureichende personelle Ausstattung der Finanzämter führe nicht selten zu Überlastung und mitunter auch zu Frustration hinsichtlich der organisatorischen Rahmenbedingungen.
Berufskollegen orten, dass sich die Außenprüfungspraxis in den letzten 24 Monaten verschärft. Es ist spürbar, dass die Prüfer einem gewissen Druck ausgesetzt sind, Abgaben vorzuschreiben bzw. Mehrergebnisse zu erzielen. Kollegen berichten auch über eine gewisse Tendenz zur Kriminalisierung der geprüften Unternehmen.
Auch im Bereich des Finanzstrafrechts ist eine verschärfte Vorgangsweise durch die Finanzverwaltung feststellbar. Es werden zunehmend Finanzstrafverfahren wegen „Bagatelldelikten“ (z.B. zweifelhafte Arbeitskleidung, Sicherheitszuschlägen, Aufwendungen an der Schwelle zwischen Werbung und Repräsentation) eingeleitet. Dabei wird vielfach mit unverhältnismäßiger Härte vorgegangen und auch bei kleinsten Vergehen wird versucht, erhebliche Strafen zu verhängen.
Hingegen dürfte sich die Situation bei der Finanzpolizei verbessert haben, die umfassende Kontrollbefugnis, die der Finanzpolizei zusteht, wird im Großen und Ganzen in objektiver und korrekter Weise ausgeübt. Ob das Mehrergebnis die Personalkosten der 500 Mitarbeiter rechtfertigt, darf selbst unter Würdigung der Prävention bezweifelt werden.

Überzogene Maßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht

Selbstverständlich begrüßen wir alle Maßnahmen um Lohndumping und Sozialbetrug hintanzuhalten. Überzogene Maßnahmen, die den Großteil der Unternehmer, die redlich handeln, kriminalisieren würden, sind jedoch strikt abzulehnen. So ist die richtige Einstufung eines Dienstnehmers an sich im Einzelfall oft eine diffizile Rechtsfrage. Sollte die zu prüfende Behörde letztlich zu einem anderen Ergebnis gelangen, darf dies nicht automatisch zu einer Bestrafung führen. Eine möglicherweise falsche Einstufung wird in den seltensten Fällen bewusstes Lohndumping sein, da aufgrund der Komplexität der Lohnverrechnung Fehler unvermeidbar sind.

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