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Ausgabe 03/2019

Wesentliche Initiativen

DIGITALISIERUNG. Was steckt für uns hinter diesem Schlagwort? Von Klaus Hübner

Es gibt kaum eine Publikation, die sich noch nicht mit dem Schlagwort „Digitalisierung“ beschäftigt hat. Auch für unseren Berufsstand ist es selbstverständlich, dass neue Technologien Veränderungen mit sich bringen, die zum Teil erheblich sein werden. Wohin die Reise letztlich gehen wird, können uns auch die Experten der IT-Branche nicht sagen. Die Kammer hat zu diesem Thema schon zahlreiche Ini­tiativen gesetzt. Die wichtigste aus meiner Sicht begann 2015 mit der Unterstützung von 18 Kanzleien bei der praktischen Umsetzung von Digitalisierungsschritten, bekannt als Case Stu­dy 1. Mittlerweile gibt es die dritte Auflage und alle Erkenntnis­se kommen dem gesamten Berufsstand zugute. Sie finden diese Informationen auf unserer Informationsplattform „Digitalisie­rung für Berufsangehörige“, besser bekannt als KSW digiwiki. Diese Plattform war eine weitere wesentliche Initiative, die vor allem den Informationsaustausch erleichtern soll. Sie finden auf digiwiki zahlreiche Beiträge und Informationen, wie auch die Digitalisierung-Guidelines unseres Fachsenates für IT.  Frei nach dem Zitat „Wer nicht an die Zukunft denkt, wird keine haben“ möchte ich Sie ermutigen, sich mit den Angebo­ten Ihrer Kammer und der Akademie zu beschäftigen.

Neue „digitale Berufsfelder“ erschließen  

Unter unseren Klienten gibt es immer mehr „Digital Natives“, vor allem die junge Unternehmergeneration ist mehrheitlich digital unterwegs. Zentrale Arbeitsmittel sind heute der PC oder der Laptop und das Smartphone, Papier spielt eine unter­geordnete Rolle. Auch das Ablegen und Sortieren von Belegen entspricht nicht mehr der von uns der gewohnten Arbeitsweise. Viele setzen den digitalen Austausch von Daten und schnelle Informationen bereits voraus.  Daraus ergeben sich für uns viele neue digitale Berufsfelder: Wir können neue Dienstleistungen anbieten, wie etwa die Or­ganisation der digitalen Buchführung für kleine und mittlere Unternehmen oder den Aufbau und das Führen eines revisi­onssicheren Belegarchivs. Wir können für unsere Kunden die Errichtung eines Zahlungsmanagements oder die digitale Aus­wertungen ihrer Daten übernehmen.  Ein generelles Rezept, wie eine Kanzlei erfolgreich digita­lisiert werden kann, gibt es leider nicht. Hier ist jeder von uns unternehmerisch gefordert, neue Dienstleistungen für seine Klienten zu finden und zu entwickeln.

Was plant die Kammer?  

Ich halte die Fortsetzung der engeren Kooperation mit den Softwareanbietern für sehr wesentlich. Es wird künftig wich­tiger denn je sein, die Interessen des Berufsstandes mit einer starken Stimme zu artikulieren und darauf zu achten, dass we­sentliche Änderungen möglichst einheitlich umgesetzt werden.  Die Anforderungen an unsere Mitarbeiter werden sich nicht nur im Hinblick auf die IT-Kompetenz verändern. Hier den­ken wir daran, das KSW-Angebot bei der Unterstützung von Mitarbeitersuche zu verbessern. Die Akademie bietet übrigens seit einem Jahr eine Ausbildung zum IT-Accountant an.  Natürlich ist auch ein Blick über die Grenzen hilfreich. Wir sind mit der Bundessteuerberaterkammer bei wesentlichen be­rufsständischen Fragen in einem regelmäßigen Austausch. Es zeigt sich, dass die deutschen Kolleginnen und Kollegen mit denselben Fragen konfrontiert sind und ebenso nach Antwor­ten suchen wie wir.

E-Government-Gesetz ab 1.1.2020  

Ab 1. Jänner tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Be­hörden (E-Governement-Gesetz) in Kraft. Gleichzeitig gilt für Unternehmen ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung, elekt­ronische Zustellungen der Behörden entgegenzunehmen. Weil wir dazu bereits vereinzelt Anfragen von Ihnen erhalten haben, berichten wir in dieser Ausgabe auch, was die neue elektroni­sche Zustellung für Sie und Ihre Kanzlei bedeutet. Eines vorweg: Obwohl vorerst keine Sanktionen vorgesehen sind, sind wir gut beraten, uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen.     

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