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Ausgabe 03/2014

Ein heißer Herbst

Wirtschaftsprüfer. Zahlreiche für den WP-Beruf relevante Gesetzesvorhaben und Standards befinden sich in der Pipeline bzw. wurden beschlossen. Von Herbert Houf

Nach teilweise sehr langen und schwierigen Diskussions-
und Verhandlungsprozessen wurden noch vor der
Sommerpause Beschlüsse in Wien und Brüssel gefasst, die
für den WP-Beruf von wesentlicher Bedeutung sind und diverse
weitere Gesetzesvorhaben anstoßen.

Abschlussprüfer-Verordnung

Mit Verordnung (EU) 537/2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse, kurz AP-VO, wurden Regelungen
geschaffen, die künftig stärker als bisher zwischen den Vorgehensweisen
bei der Prüfung von „public interest entities“,
kurz PIEs genannt, und allen anderen Prüfungen differenzieren
werden. Durch diese AP-VO wird auch die Einführung
eines Inspektorensystems für PIE-Prüfer zwingend vorgeschrieben,
das unser bisheriges System der Qualitätsprüfung
durch Berufsangehörige zumindest teilweise ablösen wird.
Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, wird diese mit
17.6.2016 ohne weiteren Umsetzungsakt unmittelbar in Österreich
wirksam.

Änderung der Abschlussprüfer-Richtlinie

Was mit der Grünbuchdiskussion 2010 begonnen hat, mündete
in eine weitere Änderung auf EU-Ebene. Auf Basis der
Richtlinie 2014/56/EU werden nicht nur gesetzliche Regelungen
zur (inhaltlichen) Durchführung der Abschlussprüfung
gesetzlich vorzusehen sein, sondern auch die Bestimmungen
über die Qualitätsprüfung bei Non-PIE-Prüfern
angepasst werden müssen. Inhaltlich werden Regelungen, die
wir teilweise bereits aus den ISA (International Standards on
Auditing) kennen, auf Gesetzesebene zu heben sein. Durch
die Entscheidung des Vorstands, die ISA als in Österreich anzuwendende
Berufsgrundsätze anzuerkennen, wurde dieser
Entwicklung bereits Rechnung getragen und können wir in
Österreich den Gesetzesnovellen in diesem Punkt eher gelassen
entgegensehen. Die Umsetzung der AP-RL in nationales
Recht ist bis 17.6.2016 vorgesehen und wird zu diversen
Gesetzesnovellen (v.a. UGB, A-QSG und WTBG) führen.
Zwischenzeitlich arbeiten Arbeitsgruppen bereits an den notwendigen
Gesetzestexten.

Bilanz-Richtlinie neu

Bereits im Vorjahr wurde die BilanzRL 2013/34/EU beschlossen,
die bis 20.7.2015 in nationales Recht zu transformieren
ist. Die diesbezüglichen legistischen Arbeiten sind
bereits weit fortgeschritten und es kann kurzfristig mit der
Veröffentlichung eines ersten Entwurfs gerechnet werden.
Neben Auswirkungen auf die eigentliche Prüfungstätigkeit,
wie beispielsweise hinsichtlich der Formulierung des Bestätigungsvermerks,
wird dieses Vorhaben vor allem Änderungen
in den eigentlichen Rechnungslegungsvorschriften
mit Wirksamkeit für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2016
beginnen, bringen.


Geldwäsche-Richtlinie

Hier kann im Moment eine Teilentwarnung gegeben werden.
Die 4. Geldwäsche-Richtlinie, die ja neuerlich strengere
Vorschriften auch für Wirtschaftsprüfer bringen soll, befindet
sich derzeit noch im EU-Gesetzeswerdungsprozess, der nach
jüngsten Informationen eher nicht vor 2016 abgeschlossen
sein wird. Angesichts der üblichen zweijährigen Umsetzungsfrist
bleibt uns hier also noch ein bisschen Luft und vor allem
Zeit, um gegen überbordende Bestimmungen zu lobbyieren.

Die 4. Geldwäsche-Richtlinie, die ja neuerlich strengere
Vorschriften für Wirtschaftsprüfer bringen soll, befindet
sich derzeit noch im Gesetzwerdungsprozess.

Neues Fachgutachten KFS/PG1

Es wird kaum einem Wirtschaftsprüfer die Diskussion entgangen
sein, von der die Arbeiten an der Neufassung des
Fachgutachtens KFS/PG1 begleitet waren. Der diesbezügliche
Beschluss vom Juni 2014 beendet die bis dato bestehende
Zweigleisigkeit von Prüfungen nach österreichischen
und solchen nach internationalen Standards (ISA), indem
die letztgenannten nun auch in Österreich anerkannt werden
und künftig als allgemeine Prüfungsgrundsätze gelten. Für
die Prüfung von Geschäftsjahren, die ab dem 31.12.2015
enden, sollen sie dann uneingeschränkt Anwendung finden.


Berufspolitische Anliegen müssen Gehör finden

Vorrangiges Ziel in allen laufenden legistischen Verfahren ist,
dass die Anliegen unseres Berufsstands, ungeachtet der Größe
des Prüfungsbetriebs, angemessen berücksichtigt werden.
Keine leichte Aufgabe angesichts des Arbeitsprogramms, das
hier zu bewältigen ist.

Erscheinungsdatum:

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