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Ausgabe 02/2022

Dreiecksgeschäfte und Dividenden

PRAXIS. Aktuelle Steuertipps. Von Klaus Wiedermann

EuGH: Recht auf Vorsteuerabzug für Leistungsempfänger:innen entsteht bei Istbesteuerung des Leistenden erst mit der Zahlung
Im Urteil vom 10.2.2022, Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136, C‑9/20, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des dt. Finanzgerichts Hamburg hinsichtlich der Auslegung von Art. 167 MwStSyst-RL für den maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens des Rechts auf Vorsteuerabzug. Für Österreich kann ein Anpassungsbedarf bestehen, zumal der Unternehmer gem. § 12 Abs. 1 Z 1 lit a UStG den Vorsteuerabzug für die von anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen unabhängig von der Bezahlung in Anspruch nehmen kann. Nach dem EuGH-Urteil wird diese Rechtsauffassung in jenen Fällen zu überdenken sein, in denen der Leistende die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet.

Vorsteuerabzugsrecht für überteuerte und nutzlose Leistungen?
Steuerpflichtige sind zum Vorsteuerabzug selbst dann berechtigt, wenn die empfangene steuerpflichtige (Werbe-) Leistung überteuert ist und nicht zu einer Umsatzsteigerung führt. EuGH 25.11.2021, C-334/20

Dreiecksgeschäft trotz umsatzsteuerlicher Registrierung im Bestimmungsland
Der VwGH hat im Erkenntnis vom 15.12.2021, Ro 2020/15/0003, zur Frage der Anwendbarkeit der Dreiecksgeschäftsregelung des Art. 25 UStG Stellung genommen. Nunmehr hat der VwGH entschieden, dass die bloße umsatzsteuerliche Erfassung des Erwerbers im Bestimmungsmitgliedstaat zu keiner Ansässigkeit des Erwerbers in diesem Mitgliedstaat führt. Ein Steuerpflichtiger ist nur dann in einem Mitgliedstaat niedergelassen, wenn sich dort der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit befindet. Der VwGH argumentiert, dass es beim Dreiecksgeschäft nur auf die UID-Nr. ankommt, die für den konkreten Erwerb verwendet wird, und eine Erfassung des Steuerpflichtigen in mehreren Mitgliedstaaten für die Anwendbarkeit der Dreiecksgeschäftsregelung nicht relevant ist.

BFG konkretisiert Beteiligungsertragsbefreiung für Dividenden
Die bei einem Share-Deal zwischen Signing und Closing beschlossene Gewinnausschüttung kann trotz des gültigen Kaufvertrags bei den Altgesellschaftern als Gewinnausschüttung gem. § 10 Abs. 1 KStG gesehen werden. BFG 26.8.2021, RV/4100568/2016

VwGH zur Vermietung von Luxuseinfamilienhäusern
Laut VwGH ist bei Wohngebäuden, die ihrer Erscheinung nach bloß für die private Nutzung durch den Gesellschafter bestimmt sind, die Fremdüblichkeit der Miete zu prüfen, wobei mangels nachgewiesenen Mietenmarktes ein Renditesatz von 3 bis 5% heranzuziehen ist VwGH 20.10.2021, Ra 2019/13/0041

Eine medizinisch nötige, im Krankenhaus durchgeführte Operation ist zwangsläufig
Der Steuerpflichtige lässt sich privat mit einer Behandlungsmethode operieren, die noch in der Erprobungsphase steht. Dennoch sind die Kosten laut VwGH zwangsläufig angefallen. VwGH 15.12.2021, Ro 2020/15/0010

Einkunftsart bei Appartementvermietung
Ein Vermieter erklärt Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor allem aufgrund des häufigen Mieterwechsels bei vier Ferienwohnungen und der erforderlichen Reinigungsarbeiten. Laut BFG liegen dennoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, da keine Verpflegung und tägliche Reinigung erfolgte. BFG 3.11.2021, RV/3100345/2021

Kein Hälftesteuersatz bei Zurückbehaltung v. Sonderbetriebsvermögen
Die Begünstigungen für eine Betriebsveräußerung stehen dann zu, wenn bei einem Mitunternehmeranteil auch das aliquote Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Ansonsten fehlt es an einer Aufdeckung aller stillen Reserven. BFG 24.11.2021, RV/5101414/2020 

TIPP

VwGH zur gemischten Schenkung
Weicht der Wert der Gegenleistung um nicht mehr als 25% vom Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes ab und liegen keine besonderen Umstände vor, die einen unentgeltlichen Gesamtcharakter nahelegen, ist für die Frage der ertragsteuerlichen Behandlung in der Regel von einem einheitlichen entgeltlichen Rechtsgeschäft auszugehen (anders die bisherige Ansicht des BMF in den EStR 2000: bereits ab 50% Gegenleistung en

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