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Ausgabe 02/2013

Neue Haftpflichtlösung für ÖGSW-Mitglieder

SERVICE. Die Haftpflichtansprühe gegen Wirtschaftstreuhänder nehmen zu. Die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung gewinnt daher an Bedeutung.

Der ÖGSW hat zur Absicherung der Berufshaftpflicht u.a. aus diesem Grund eine Rahmenvereinbarung mit der Allianz Versicherung AG geschlossen, die attraktive Konditionen anbietet. Diese Konditionen stehen exklusiv ÖGSW-Mitgliedern zur Verfügung. Diese neue Haftpflichtlösung wurde mit dem Spezialmakler von Lauff und Bolz entwickelt, der allen ÖGSW-Mitgliedern kostenfrei Hilfestellungen bei der Versicherungsgestaltung anbietet und zu Fragen der Haftung und Berufshaftpflichtversicherung mit Rat weiterhilft.

Die Highlights der neuen Haftpflicht-Lösung

  • Kompetitive Prämien, die deutlich unter dem Marktniveau liegen. Damit kann insbesondere für neu befugte ÖGSW-Mitglieder ein interessantes „Einsteiger-Produkt“ angeboten werden.
  • Zehnjährige Nachdeckung prämienfrei (am Markt sind derzeit nur vier oder sieben Jahre Nachdeckung Standard). Gegen fixen Prämienzuschlag kann die Nachdeckung auf unbegrenzt ausgedehnt werden, was noch mehr zeitliche Deckungssicherheit bringt.
  • Versicherungssummen können zwischen EUR 72.673,– und EUR 242.243,– gewählt werden (letztere Versicherungssumme dient der optimalen Ausnützung des Versicherungssummen- Hebels im Excedenten-Kammervertrag der Kammer der Wirtschaftstreuhänder). Innerhalb der Pflichtversicherung wirkt keine Jahreshöchstleistungsbeschränkung.
  • Variabel gestaltbare Selbstbehalte mit Prämiennachlässen bei Vereinbarung höherer Selbstbehalte. Der Selbstbehalt wirkt nur im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer.
  • Mitversicherung der persönlichen Haftpflicht von Berufsträgern sowie Mitarbeitern exkl. Subunternehmer.
  • Mitversicherung der Haftpflicht aus dem Verlust von elektronischen Daten und Datenträgern.
  • Europadeckung, wobei bei Anwendung von Bilanzrecht eine weltweite Deckung gilt.
  • Streichung des Ausschlusses „Empfehlung von wirtschaftlichen Geschäften“, außer bei kaufmännischem Ermessen oder bei Erteilung von Ratschlägen zu spekulativen Geschäften. Der/die Rat/Empfehlung zur steuerlichen Optimierung ist ausdrücklich mitversichert (am Markt sind Optimierungsprognosen teilweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen).
  • Prozentuelle Kürzung der Versicherungsleistung bei Eigenschäden (am Markt gilt dazu teilweise noch das Alles-Oder-Nichts-Prinzip, wo bereits das Halten von 1% von Gesellschaftsanteilen beim Mandanten zu einem Deckungsverlust führen kann).
  • Einschränkung der Angehörigeneigenschaft auf Ehegatten sowie Angehörige gerader Linie (kein Deckungsverlust somit bei Angehörigen zweiten Grades).
  • Mitversicherte haben selbständige Deckungsrechte.
  • Subjektivierung der Zurechnung von Risikoausschlüssen. Die Zurechnung erfolgt nur gegenüber jenen Personen, die das deckungsausschließende Verhalten selbst gesetzt haben. Bei juristischen Personen erfolgt die Zurechnung nur bei Verhalten der gesetzlichen Vertreter.
  • Prämienfreie (subsidiäre) Mitversicherung der Bürohaftpflichtversicherung.
  • Umsatzprämie.

Für die Beantwortung von Fragen stehen Frau Kosterski von der ÖGSW sowie Frau Mag. Veigl vom Versicherungsmakler von Lauff und Bolz (d.veigl@vonlauffundbolz.at, Tel. 01/89 00 25 37) gerne zur Verfügung. Von Lauff und Bolz erstellt nach Ermittlung der Risikoinformationen ein individuelles Angebot für Sie und beigeleitet jeden Versicherungsnehmer kostenfrei im Schadensfall. Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne!

Erscheinungsdatum:

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