ÖGSWissen - page 3

U
nsere Regierung ist mit dem Versprechen angetreten,
„den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken und
zukunftsfit“ zu machen. Eine erste Bilanz nach einem
Jahr zeigt, dass Euphorie (noch) nicht angebracht ist; dennoch
sehen wir einige Maßnahmen, die standort- und wirtschafts-
freundlicher sind, als es in der Vergangenheit war. Dazu zählen
sicher die Arbeitszeitflexibilisierung, die USt-Senkung für den
Tourismus, das Doppelbudget, die Sozialversicherungsreform
und letztlich auch die neue Aufsichtsreform.
Auch in der Steuergesetzgebung wurden einige Projekte an-
gestoßen, die unsere Berufspraxis betreffen: Im Frühjahr wur-
den erstmals – entsprechend unserer langjährigen Forderung
– alle steuerlichen Änderungen in ein Jahressteuergesetz zusam-
mengefasst. Mit Interesse erwarten wir auch die angekündigte
Großreform in der Finanzverwaltung, über die wir selbstver-
ständlich informieren werden, sobald nähere Details vorliegen.
Megaprojekt EStG 2020
Ein wichtiges Vorhaben, das im kommenden Jahr finalisiert
werden soll, ist die Neukodifizierung des EStG. Dazu ist unser
Fachsenat für Steuerrecht mit dem BMF und dem Fachbereich
in enger Abstimmung, damit die im Regierungsprogramm
vorgesehenen Punkte – von der Einheitsbilanz bis hin zur Ver-
einfachung der Lohnverrechnung – in einen praxisorientierten
Gesetzestext gegossen werden.
Apropos Vereinfachung der Lohnverrechnung: Das BMF
dürfte hier tatsächlich Vereinfachungen umsetzen wollen und
hat uns um Mitarbeit ersucht. Wir haben dies zum Anlass ge-
nommen und Sie ersucht, uns die zwei bis drei wichtigsten Ver-
einfachungen aus der Sicht Ihrer Personalverrechner zu schi-
cken. Danke an dieser Stelle für Ihre Unterstützung!
Umsetzung PLAB
Ebenfalls per 1. Jänner 2020 soll der neue Prüfdienst für lohn-
abhängige Abgaben und Beiträge (PLAB) in Kraft treten. An-
stelle mehrerer Gebietskrankenkassen und des Finanzamts
wird es dann – wie seit Jahren von uns gefordert – nur
noch eine Prüfung aus einer Hand geben. Offen ist
noch, ob diese Prüfungen einem einheitlichen Ver-
fahrensrecht unterstellt werden. Dafür werden wir
uns jedenfalls einsetzen.
In Aussicht gestellt wurde uns auch die Zusam-
menführung sämtlicher lohnabhängiger Abgaben zu
einer einheitlichen Dienstgeberabgabe, was wir auch ausdrück-
lich begrüßen. Durch die organisatorischen Änderungen soll es
künftig nur noch die Bundesabgabenordnung sowie als einzige
Rechtsmittelinstanz das Bundesfinanzgericht geben.
Es kommt somit auch im neuen Jahr wieder einiges auf
uns zu.
n
ZUM AUTOR
Klaus Hübner
ist Präsident
der ÖGSW
office@
klaushuebner.at
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich wünsche Ihnen und Ihren Familien
erholsame und frohe Festtage und
einen guten Rutsch ins Jahr 2019!
Kommt nun Bewegung
ins Steuerrecht?
NEUERUNGEN.
Nach einem Jahr mit der neuen Bundesregierung spüren
wir ein wirtschaftsfreundlicheres Klima, viele Absichtserklärungen wurden
abgegeben. Welche angekündigten Projekte politisch umgesetzt werden
können, wird sich zeigen. Von Klaus Hübner
Im Frühjahr wurden erstmals alle steuerlichen
Änderungen in ein Jahressteuergesetz
zusammengefasst.
© CRAILSHEIMSTUDIO/ISTOCK
3
4/2018
brand
aktuell
1,2 4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,...40