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Steuerbegünstigungenmit
Nachhaltigkeitsgedanken kombinieren
RaiffeisenWohnbauanleihenermöglichendenAnlegern,Steuerbegünstigungenmit dem Nachhaltigkeitsgedanken
zu kombinieren.
Prinzipiell muss beimKauf vonWohnbauanleihen unterschiedenwerden, ob es sich bei den Investoren umPrivat-
personen oder Personen mit betrieblichen Einkünften handelt. Für Privatpersonen ist aufgrund der KESt-Freiheit
für die ersten vier Prozent des Kuponertrages ein Renditevorteil gegenüber vergleichbaren Anleihen mit gleicher
Laufzeit gegeben.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gem. § 10 Abs 3 Z 2 iVm § 14 Abs 7 Z 4 iVm § 124b Z 252 EStG kann
von natürlichen Personenmit betrieblichen Einkünften, wie z.B. Klein- undMittelunternehmer („KMU“), Land- und
Forstwirte, Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Architekten, Gesellschafter-Geschäftsführer undAufsichtsräte, soferndie-
se denGewinn nicht nach Durchschnittssätzen ermitteln, genutzt werden. Der Kauf vonWohnbauanleihen ist vor
allem für jeneAnleger sinnvoll, diebei einemGewinn vonmehr alsEUR30.000keinenBedarf haben inbegünstigte
Wirtschaftsgüter wie Kanzleiausstattung zu investieren, jedoch trotzdem die Steuerbemessungsrundlage reduzie-
renwollen. DenKMUundFreiberuflern steht bei Gewinnenbis zuEUR30.000automatischeinGrundfreibetrag von
13% desGewinnes (maximal EUR 3.900) zu. Übersteigt der GewinnEUR 30.000, kann zusätzlich ein investitions-
bedingter Gewinnfreibetrag, der gestaffelt bis zuweiteren 13% für dendieEUR 30.000 übersteigendenBetrag, in
Anspruch genommen werden. Die erworbenenWertpapieremüssen 4 Jahre im Betriebsvermögen gehalten wer-
den. Solltendiese vor Ablauf der Behaltefrist verkauft werden, kann eineNachversteuerungnur verhindert werden,
wenn im Jahr des Ausscheidens andere begünstigteWirtschaftsgüter, die die Voraussetzungen für den Freibetrag
erfüllen, angeschafft werden.
Mit dem Erlös der Anleihenemissionen werden durch die Raiffeisen Bankengruppe gesetzlich definierte Wohn-
bauprojekte finanziert - unter Berücksichtigung der Errichtung von leistbaremWohnraum und Nachhaltigkeit der
Projekte. Darunter versteht man nicht nur die Errichtung von Niedrigenergie- und Passivhäusern, Gebäudesanie-
rungoder dieVerwendung vonökologischenBaustoffen, auchder Aspekt der sozialenNachhaltigkeit nimmt einen
immer höheren Stellenwert ein. In diesem Bereich sind die Faktoren Alltagstauglichkeit (z.B. flexible Grundrisse,
Möblierbarkeitmit Standardmöbeln), KostenreduktiondurchPlanungundFinanzierung (z.B. Kompaktheit desBau-
körpers), dasWohnen inderGemeinschaft unddasWohnen fürwechselndeBedürfnisse (z.B. VerbindenvonArbeit
undWohnen, Betreuungsmöglichkeiten) hervorzuheben
.
*Diesgilt für allenatürlichenPersonenmit betrieblichenEinkunftsarten, unabhängigdavon, ob sie ihrenGewinnmittelsEinnahmen-Ausgaben-Rechnungoder Bilanzierung ermitteln.
Dies ist eineMarketingmitteilung. DieAngabendienen lediglichder unverbindlichen Informationundersetzen keinesfallsdieBeratung für denAn- undVerkauf vonWertpapieren. Eshandelt sich
weder um ein Anbot oder eine Aufforderung zumKauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagung. Alleinverbindliche Rechtsgrundlage für den Kauf von RaiffeisenWohnbauanleihen ist der
veröffentlichteBasisprospekt vom 30.3.2017 samt allfälliger Nachträge unddie endgültigenBedingungen der darunter emittierten Anleihen, welche alle sowie die aktuellen Ausgabekurse und
Investorenrenditenunter
abrufbar sind. Erstellt vonRaiffeisenWohnbaubankAG,Mooslackengasse 12, 1190Wien.
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