ÖGSWissen - page 15

6655 EStR (unter Hinweis auf VwGH 18.10.2018, Ro
2016/15/0013) aufgrund der Einheitstheorie Altvermögen
dar, weil die Spekulationsfrist des § 30 Abs. 1 lit. a EStG
1988 idF vor dem 1. StabG 2012 bereits mit der Anschaf-
fung des Grundstücks zu laufen begann und eine gesonderte
Frist für das Gebäude nicht in Lauf gesetzt wurde.
Die Ermittlung der Einkünfte einer Privatstiftung erfolgt
grundsätzlich wie bei einer natürlichen Person (auch mit
begünstigter Altvermögensbesteuerung), doch erfolgt die
Steuererhebung erst in der Veranlagung in Form der (nach
Maßgabe KESt-pflichtiger Zuwendungen gutschriftsfä-
higen) 25%igen Zwischen-Körperschaftsteuer und nicht
durch Abzug der ImmoESt (vgl. § 24 Abs 3 Z 4TS 2 KStG).
c) Share Deal nach einbringungsbedingter
Anwachsung einer GmbH & Co KG
Nach Einbringung der Kommanditanteile in die Komple-
mentär-GmbH gemäß Art. III UmgrStG und der damit
verbundenen ertragsteuerneutralen Anwachsung des KG-
Vermögens in das Eigentum der GmbH ist ein Verkauf der
übernehmenden GmbH unter Anwendung des Sondersteu-
ersatzes gemäß § 27a EStG möglich.
Das im Zuge der einbringungsbedingten Anwachsung von
der KG auf die Komplementär-GmbH übertragene Immo-
bilienvermögen unterliegt der Grunderwerbsteuer in Höhe
von 0,5% vom Grundstückswert.
n
Das Wichtigste für
die Selbstständigkeit:
Der Glaube an sich selbst.
Mit dem s Existenzgründungspaket unterstützen wir
Ihren optimalen Start für Ihre eigene Kanzlei.
erstebank.at/fb sparkasse.at/fb
#glaubandich
021288T3 EBSPK Existenzgr 2019 Mann Wirtschaftstreuhänder 185x128 ögswissen ET30.09. COE.indd 1
10.09.19 08:59
15
3/2019
1...,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14 16,17,18,19,20,21,22,23,24,25,...44