ÖGSWissen - page 28

N
ach der Steuerberaterprüfung stellt
sich für viele die Frage, wie die
Tätigkeit in den nächsten Jahren ausse-
hen soll. Dieser Text soll eine Entschei-
dung aus dem Blickwinkel der Sozialver-
sicherung darstellen – und erleichtern.
Wird die Tätigkeit als echter Dienst-
nehmer fortgesetzt, so ändert sich in
der Sozialversicherung relativ wenig. Sie
bleiben weiterhin bei der GKK angemel-
det, haben kein Wahlrecht im Bereich
der Krankenversicherung und dürfen in
unser Vorsorgewerk einzahlen.
Ein freies Dienstverhältnis im Sinne
der Sozialversicherung ist aufgrund
einer Ausnahmeregelung (Mitglied der
Kammer der freien Berufe) nicht mög-
lich. Bietet ein Auftraggeber einen freien
Dienstvertrag oder Werkvertrag an, gel-
ten Sie aus der Sicht der Sozialversiche-
rung als selbständig. In diesem Fall sind
Sie bei Überschreiten der Versicherungs-
grenze (derzeit EUR 5.256,60 jährlich
– steuerlich selbständige Einkünfte) in
der Pensionsversicherung und Unfallver-
sicherung bei der SVA/AUVA versichert.
In der Krankenversicherung besteht ein
Wahlrecht. Die Beiträge für das Vorsor-
gewerk unserer Kammer fallen ebenfalls
an. Zusätzlich ist bei einer Tätigkeit als
selbständiger Steuerberater auch noch
eine Haftpflichtversicherung notwendig.
Die Wahl der Krankenversicherung
Die selbständig tätigen Mitglieder einer
Freiberuflerkammer sind SV-technisch
gesehen ein „Unikum“ in Österreich. Es
besteht für diese Personen ein Wahlrecht
in der Krankenversicherung:
Gruppenkrankenversicherung Uniqa
Selbstversicherung bei der GKK
Selbstversicherung,
Pflichtversicherung
bei der SVA
Wird die Gruppenversicherung der
Uniqa gewählt, so richtet sich die Prämie
nach dem Eintrittsalter und ist unabhän-
gig von der Höhe der Einkünfte. Der
besondere Vorteil der Uniqa-Gruppen-
versicherung sind die relativ günstigen
Zusatztarife für die Sonderklasse-Mehr-
bett- bzw. Einbettzimmer.Wird die GKK
gewählt (dies ist aber nur möglich, wenn
eine ausschließliche Tätigkeit als Steuer-
berater ausgeübt wird), so bezahlen sie
einen monatlichen Fixbetrag von derzeit
EUR 418,69. Ein Herabsetzungsantrag
kann unter bestimmten Voraussetzungen
gestellt werden. In der Praxis kommt die
GKK-Versicherung relativ selten vor. Als
dritte Option steht die SVA der gewerb-
lichen Wirtschaft zur Verfügung. In die-
sem Fall zahlen Sie 7,65 Prozent ihrer
selbständigen Einkünfte als Beiträge.
Diese Option ist für jene Steuerberate-
rInnen interessant, die daneben auch
noch unselbständig tätig sind. Die Unter-
schiede in den Leistungen sind erheblich
(siehe dazu im Leitfaden „Krankenversi-
cherung“
)
.
Bei der Uniqa zahlt man im ambu-
lanten Bereich, z.B. beim Arzt oder
in einer Spitalambulanz, im Regelfall
vorab und bekommt 80 Prozent der
Kosten ersetzt. Dafür übernimmt
die Uniqa die Kosten für Brillen,
bestimmte Transporte sowie ein
Wochengeld. Im stationären Bereich
gibt es eine Direktverrechnung mit
der Uniqa. Wer häufig zum Privatarzt
geht, bekommt von der Uniqa meist
wesentlich mehr gegenüber einer Ver-
rechnung mit der GKK oder SVA.
Bei der GKK bzw. SVA erfolgt eine
Direktverrechnung mit dem Kassen-
arzt (bei der SVA zahlt man imRegel-
fall einen Selbstbehalt von 10% bzw.
20%). Bei der GKK gibt es keine
Sonderklassenoption – bei der SVA
eine kostenpflichtige Option.
Einige Tipps
Häufig kommt es vor, dass man nach
der Steuerberaterprüfung nicht sicher
ist, welchen Weg man gehen möchte,
und versucht neben seiner unselbstän-
digen Tätigkeit noch Klienten für die
selbständige Betreuung zu akquirieren.
In der Pensionsversicherung ist dies rela-
tiv unproblematisch, da hier durch die
SVA der gewerblichen Wirtschaft eine
Differenzbeitragsvorschreibung erfolgt
und die Beitragsgrundlage aus der selb-
ständigen und selbständigen Tätigkeit
maximal bis zur Höchstbeitragsgrund-
lage (derzeit jährlich EUR 71.820,–)
vorgeschrieben wird. Wenn Sie die
Krankenversicherung der SVA gewählt
haben, so gilt dies auch für die Kranken-
versicherung. In der Unfallversicherung
sind Sie jedenfalls mehrfach versichert.
Wenn Sie daher längerfristig planen
(mehrere Jahre), neben der unselbstän-
digen Tätigkeit auch selbständig tätig
zu sein, und schon einen monatlichen
Aktivbezug in der Nähe der Höchstbei-
tragsgrundlage (derzeit EUR 5.130,–, 14
mal) beziehen, sollten Sie überlegen, ob
man statt der Uniqa nicht die SVA-KV
wählen sollte, da hier eine Differenzbei-
tragsvorschreibung die Kosten erheblich
senken wird. Zu beachten ist aber, dass
ein späterer Einstieg bei der Uniqa die
sog. „Zweitwahl“ darstellt und dann
die Kosten aber erheblich verteuern
kann.
n
Die Qual der Wahl
VERSICHERUNG.
Über Beschäftigungsformen für junge Steuerberater
aus der Sicht der Sozialversicherung. Von Stefan Steiger
junge
ögsw
ZUM AUTOR
Dr. Stefan Steiger
ist Sozialversi-
cherungsexperte
stefan.steiger@
elixa.at
© LUISPORTUGAL/ISTOCK
Für die Wahl
der richtigen
Kranken­
versicherung
sind einige
wenige Punkte
zu beachten.
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