ÖGSWissen - page 11

nehmenskauf imRahmen von laufenden
Abschreibungen steuerlich verwertet
werden können, dürfen daher nicht
die Anteile an der Kapitalgesellschaft
verkauft werden (Share Deal), sondern
muss der Betrieb der Körperschaft er-
worben werden (Asset Deal). Während
jedoch für den Käufer aus steuerlicher
Sicht ein Betriebserwerb aus der GmbH
im Vergleich zum Kauf eines GmbH-
Anteils vorteilhafter sein wird, stellt
dieser für die Anteilsinhaber der GmbH
in der Regel einen steuerlichen Nachteil
dar. Im Gegensatz zum Anteilsverkauf,
der nur dem besonderen Steuersatz von
27,5% (Kapitalertragsteuer) unterliegt,
fallen beim Asset Deal auf den Veräu-
ßerungsgewinn aus dem Betriebsverkauf
der GmbH Körperschaftsteuer in Höhe
von 25% an, im Zuge der Ausschüttung
des Veräußerungsgewinns an den bzw.
die Gesellschafter der GmbH kommt
es jedoch zusätzlich noch zu einer Ka-
pitalertragsteuerbelastung von 27,5%,
sodass sich die Gesamtsteuerbelastung
bei einem Betriebsverkauf durch eine
GmbH auf insgesamt 45,625% sum-
miert.
Abgesehen von den steuerlichen As-
pekten sind bei der Planung eines Un-
ternehmenserwerbs vor allem aber auch
zivilrechtliche Aspekte zu berücksichti-
gen:
Zivilrechtliche Aspekte – Asset Deal
Der Betriebsverkauf erfolgt ohne zi-
vilrechtliche
Gesamtrechtsnachfolge,
weshalb die Rechtsverhältnisse und
Haftungen grundsätzlich nicht automa-
tisch auf den Käufer übergehen, sondern
„einzeln“ auf den neuen Rechtsträger
übertragen werden müssen (sogenannte
Einzelrechtsnachfolge). Davon abwei-
chend sehen jedoch einzelne beispielhaft
aufgezählte gesetzliche Bestimmungen
aber auch bei einem Asset Deal unter
bestimmten Voraussetzungen einen
Übergang von Rechtsverhältnissen und
Haftungen auf den Käufer eines Unter-
nehmens vor:
Gemäß §§ 38 und 39 UGB gehen
im Falle eines Unternehmenskaufs (As-
set Deal) die unternehmensbezogenen,
nicht höchstpersönlichen Rechtsverhält-
nisse des Veräußerers mit den bis zum
Zeitpunkt des Unternehmensübergangs
entstandenen Rechten und Pflichten auf
Damit für Unternehmenserwerbe die Anschaffungskosten
aus einem Unternehmenskauf im Rahmen von laufenden
Abschreibungen steuerlich verwertet werden können,
dürfen daher nicht die Anteile an der Kapitalgesellschaft
verkauft werden (Share Deal), sondern muss der Betrieb
der Körperschaft erworben werden (Asset Deal).
© MARTIN BARRAUD/ISTOCK
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