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2/2019
Aktuelle Steuertipps
PRAXIS.
Ausschüttungen, Einlagerückzahlungen,
Vorsteuerabzug & Co. Nützliche Tricks von Klaus Wiedermann
steuer
tipps
L
aut BFG ist eine verdeckte Aus-
schüttung als Einlagenrückzah-
lung möglich!
Eine verdeckte Gewinnausschüttung
kann steuerlich als Einlagenrückzahlung
deklariert werden, sofern ausreichend
Einlagen vorhanden sind (vgl. BFG
28.12.2018, RV/7105237/2015). Das
Wahlrecht kann nachträglich bei Auf-
deckung der verdeckten Gewinnaus-
schüttung ausgeübt werden. Weder die
unterlassene Abbildung im Evidenzkon-
to (da § 4 Abs 12 EStG bloß Ordnungs-
vorschrift) noch die Nicht-Abgabe einer
KESt-Anmeldung begründen für sich
eine KESt-pflichtige Gewinnausschüt-
tung.
Laut BMF kann eine Einlagenrück-
zahlung auch ohne Auflösung der
Kapitalrücklage erfolgen!
Eine KESt-freie Einlagenrückzahlung ist
laut Pkt. 1.3.1. des ERZ-Erlasses vom
27.9.2017 selbst dann möglich, wenn der
ausgeschüttete Bilanzgewinn nur aus Jah-
resüberschüssen besteht und die in diesem
Umfang nicht gebundene KRL imUGB-
Abschluss niemals aufgelöst wird.
Laut BMF kann eine verdeckte Ge-
winnausschüttung bis zum Jahres-
ende rückgängig gemacht oder in
eine Einlagenrückzahlung verwan-
delt werden!
Eine verdeckte Gewinnausschüttung
kann rückgängig gemacht werden, wenn
spätestens amBilanzstichtag eine (Rück-)
Forderung bilanziert wird (Pkt. 3.3. des
ERZ-Erlasses vom 27.9.2017). Die ver-
deckte Gewinnausschüttung kann auch
in eine KESt-freie Einlagenrückzahlung
transformiert werden, wenn spätestens
7 Tage nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs
in einer nachträglichen Anmeldung nach
§ 96 Abs 3 EStG eine Einlagenrückzah-
lung erklärt wird (vgl. wiederum Pkt.
3.3. bzw Pkt. 1.3.1., nach dem in diesem
Fall nur das bloße Vorhandensein einer
damit abzustockenden disponiblen Ein-
lage aus der Kapitalrücklage ausreichend
ist, während die Kapitalrücklage selbst
im UGB-Abschluss niemals aufgelöst
werden muss).
Vorsteuerabzug auch ohne Aus-
übung einer unternehmerischen
Tätigkeit möglich!
Laut EuGH 17.10.2018, C-249/17,
steht das Recht auf Vorsteuerabzug für Be-
ratungsleistungen auchdann zu, wenn
die geplanten Umsätze (hier: mangels
vollständiger Übernahme der Flugge-
sellschaft hinsichtlich geplanter Kon-
zerndienstleistungen) gar nicht zustande
gekommen sind. Das einmal entstan-
dene Recht auf Vorsteuerabzug bleibt
in voller Höhe bestehen, auch wenn
die unternehmerische Tätigkeit letztlich
nicht ausgeübt wird, die Ausgaben aber
in der beabsichtigten unternehmerischen
Tätigkeit begründet waren.
Nach Rz 6623 EStR ist eine Rück-
gängigmachung der ImmoESt-Pflicht
möglich!
Unabhängig vom steuerlichen Rück-
wirkungsverbot stellt die gerichtliche ex
tunc-Auflösung eines Veräußerungsver-
trags genauso ein ruckwirkendes Ereig-
nis i.S.d. § 295a BAO dar wie auch die
Rückabwicklung des Veräußerungsge-
schäfts aufgrund einer bloßen Vereinba-
rung der Vertragsparteien, wenn nach-
weislich die Voraussetzungen für eine
gerichtliche Vertragsaufhebung gegeben
wären (z. B. bei Irrtum, Sittenwidrigkeit,
Verkürzung über die Hälfte, Wandlung).
Die ImmoESt als steuerliche Rechtsfolge
eines Geschäfts kann jedoch nicht als Irr-
tum i.S.d. § 871 ABGB eine gerichtliche
ex-tunc-Vertragsauflösung begründen
(OGH 29.9.2015, 8 Ob 46/15w; OGH
3.7.1979, 2 Ob 529/79).
Nach Rz 6655 EStR und VwGH kann
auch ein bis 30.3.2012 hergestelltes
Gebäude Altvermögen sein!
Wird mit der Errichtung eines Gebäudes
vor dem 31.3.2012 begonnen, stellt das
Gebäude aufgrund der Einheitstheorie
Altvermögen dar, weil die Spekulations-
frist des § 30Abs. 1 lit a EStG idF vor dem
1. StabG 2012 bereits mit der Anschaf-
fung des Grundstücks zu laufen begann
und eine gesonderte Frist für das Gebäu-
de nicht in Lauf gesetzt wurde (VwGH
18.10.2018, Ro 2016/15/0013). Wird
das bebaute Grundstück nach dem
31.3.2012 veräußert, liegen im Zeit-
punkt der Veräußerung getrennte Wirt-
schaftsgüter vor und kann die Option
zur Regeleinkünfteermittlung für beide
Wirtschaftsgüter getrennt (z.B. nur für
das Gebäude) ausgeübt werden.
n
ZUM AUTOR
DDr. Klaus
Wiedermann ist
Wirtschaftsprüfer
wiedermann@
steuer-bar.at
Tipp
… einfach unter
auf „Tricks“
gehen und dann als Zifferncode die „ultimative Antwort“
(laut google!) zu „life, the universe and everything“
eingeben!
© BILGEHAN TUZCU/ISTOCK
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